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Führerschein erneuern

Details

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

Dazu sind folgende Fristen für die Umstellung festgelegt.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

vor 1953 - 19.01.2033

1953 bis 1958 - 19.07.2022

1959 bis 1964 - 19.01.2023

1965 bis 1970 - 19.01.2024

1971 oder später - 19.01.2025

2. Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind: 

1999 bis 2001 - 19.01.2026

2002 bis 2004 - 19.01.2027

2005 bis 2007 - 19.01.2028

2008 - 19.01.2029

2009 - 19.01.2030

2010 - 19.01.2031

2011 - 19.01.2032

2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

3. Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgestellt sind:

Die Ablauffrist nach 15 Jahren ist im EU-Kartenführerschein eingedruckt.

Sofern die Führerscheinbeantragung mit der Eintragung oder Verlängerung eines LKW Führerscheins verbunden ist, muss der Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh (Tel.: 05241/85-1200) gestellt werden.

Kosten

32,80 EUR

Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann persönlich zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei.

Das erforderliche „biometrietaugliche Lichtbild“ kann auch im Rathaus selbst an einem Selbstbedienungsterminal direkt vor Beginn ihres Termins erstellt werden. Bitte erscheinen Sie dafür zehn Minuten eher, so dass Sie die Aufnahme vor Beginn ihres Termins im Bürgerbüro bereits abgeschlossen haben und pünktlich aufgerufen werden können. Das Nutzungsentgelt in Höhe von sieben Euro wird zusammen mit der Gebühr für die eigentliche Dienstleistung am Schalter im Bürgerbüro fällig. Ein Ausdruck des Lichtbildes erfolgt nicht.

Das Bürgerbüro nimmt Ihren Antrag auf. Anschließend wird Ihr Führerscheinantrag an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Dieser wird dann zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und Ihnen per Post an Ihre Meldeadresse geschickt.

Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag auch per Post an den Kreis Gütersloh schicken.

Rechtsgrundlagen

  • § 24a Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 25 Absatz 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)