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Leih-iPad ab Jahrgang 7 beantragen

Details

Die Schulen in Trägerschaft der Stadt Gütersloh arbeiten ab Jahrgang 7 mit elternfinanzierten iPads. Familien in Sozialleistungsbezug können ein Leih-iPad bei der Stadt beantragen. Dieses kann ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Private Apps können darauf nicht installiert werden. Sie stellen diesen Antrag, damit die Stadt Ihren Anspruch prüft.

 Ein Anspruch besteht, wenn folgende Leistungen bezogen werden:

  • Leistungen nach dem SGB II

  • Leistungen nach dem SGB XII

  • Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)

  • Wohngeld

  • Kinderzuschlag

Sie benötigen einen Nachweis über Ihren aktuellen Leistungsbezug. Diesen müssen Sie beim Stellen des Antrags hochladen. Wenn Sie das Dokument nicht scannen können, reicht ein lesbares Foto davon. Eine Bildungs- und Teilhabekarte (BuT) reicht für die Feststellung des Anspruchs auf ein schulisch genutztes Leihgerätes nicht aus. Es muss ein Nachweis über die Beziehung obiger Leistungen erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Schulportal der Stadt Gütersloh unter folgendem Link: Digitalisierung an Schulen

Kosten

Die Beantragung und die Bereitstellung eines schulisch genutzten Leih-iPads verursachen keine Kosten für die Familien.

Kosten für Schäden an Gerät und Zubehör werden nicht von der Stadt Gütersloh übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung und fragen, ob das iPad mitversichert ist/werden kann.

Hinweise

Mit dem Absenden dieses Antrags erklären Sie Ihr Einverständnis für die nachfolgenden Punkte - sie räumen der Schul-IT und/oder dem beauftragten IT-Dienstleister, den Lehrkräften, sowie der Stadtverwaltung folgende Berechtigungen ein:

  • Gerät in den „Verloren Modus“ setzen (Gerät sperren, Nachricht anzeigen und Ton abspielen), Orten des Gerätes und den Standort einsehen

  • Gerät updaten

  • Apps sehen (keine erstellten Daten!)

  • verwaltete Apps installieren/deinstallieren (Apps, die zentral von der Schule, der Schul-IT der Stadt Gütersloh oder dem beauftragten Dienstleister installiert wurden)

  • Zeitpunkt einsehen, wann das Gerät zuletzt mit dem MDM synchronisiert wurde

  • Passwort zurücksetzen

  • Bluetooth aktivieren/deaktivieren

  • Neustarten/Herunterfahren/Zurücksetzen des Gerätes

  • öffentliche IP einsehen

  • Hintergrundbild setzen/ändern

  • Systemfunktionen aktivieren/deaktivieren (z.B. Kamera, iCloud Synchronisierung, Schlüsselbund, Einschränken von Mail, Kontakte, Kalender, iTunes Store, installieren/deinstallieren von Apps, etc.). Es handelt sich hier nur um die Möglichkeit, im Rahmen der schulischen Nutzung die Systemfunktionen entsprechend zu aktivieren oder zu deaktivieren. Beispiel Kamera: die Funktion, ob die Kamera genutzt werden kann, kann während der schulischen Nutzung aktiviert oder deaktiviert werden, die Kamera kann aber nicht direkt ein- oder ausgeschaltet werden.

Fristen

Wenn Ihr Kind den 7. bis 10. Jahrgang einer Schule in Trägerschaft der Stadt Gütersloh besucht, können Sie den Antrag stellen. Auch im laufenden Schuljahr, wenn Sie z. B. nach Gütersloh ziehen. Wenn Sie den Antrag stellen, bevor Ihr Kind den 7. Jahrgang besucht, wird die Stadt Gütersloh den Antrag zurückstellen oder ablehnen.

Unterlagen

Sie benötigen einen gültigen Nachweis über den aktuellen Bezug von Sozialleistungen. Diesen können Sie einscannen oder auch als Foto hochladen. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Leihvertrag mit weiteren Informationen.

Verfahrensablauf

Für die digitale Beantragung, benötigen Sie ein BundID-Konto. Das ist der digitale Identitätsnachweis der deutschen Verwaltung. Hier sind die Schritte zusammengefasst:

  1. Prüfen, ob Sie ein Konto haben:

    • Wenn Sie schon ein BundID-Konto besitzen, können Sie sich direkt anmelden.

    • Wenn nicht, müssen Sie ein neues Konto erstellen.

  2. Registrierung bei BundID:

    • Gehen Sie auf die offizielle Website der BundID.

    • Wählen Sie die Option Benutzername & Passwort aus.

    • Klicken Sie auf "Konto erstellen".

    • Geben Sie die notwendigen Daten ein, z. B. Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse.

    • Legen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort fest.

    • Folgen Sie den Anweisungen zur Bestätigung Ihrer Identität (z. B. per E-Mail).

  3. Anmeldung und Antrag:

    • Nach der Registrierung können Sie sich mit Benutzernamen und Passwort anmelden.

    • Gehen Sie zum Portal, über das das Leih-iPad beantragt wird, und starten Sie die Online-Beantragung.

Rechtsgrundlagen

Die Bereitstellung von Leih-iPads erfolgt unabhängig von einem gesetzlichen Anspruch. Sie richtet sich nach dem aktuellen städtischen Digitalisierungskonzept für die Schulen. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Sonderfallregelungen sind nicht vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Bei Fragen zur Beantragung kontaktieren Sie bitte das Team Schul-iPad im Fachbereich Schule per E-Mail unter: schulipad@guetersloh.de