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Förderrichtlinie zur energetischen Modernisierung und Anpassung an den Klimawandel der Stadt Gütersloh 2026

Details

Die Stadt Gütersloh unterstützt aktiv Maßnahmen, die sowohl den Energieverbrauch senken als auch das Stadtklima nachhaltig verbessern. In der Förderrichtlinie werden zu diesem Zwecke die folgenden drei Grundbausteine gefördert:

  1. Energetische Sanierung

  2. Gebäudebegrünung

  3. Regenwasserrückhaltung

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, etwa durch Dämmmaßnahmen oder den Austausch von Fenstern und Türen, trägt dazu bei, Heizenergie effizient einzusparen. Gleichzeitig tragen Dach- und Fassadenbegrünungen dazu bei, die Lebensqualität in der Stadt zu steigern, indem sie das Mikroklima verbessern, Hitze reduzieren und die Biodiversität fördern. Auch die Installation von Regenwassernutzungsanlagen wie Zisternen wird unterstützt, um wertvolle Trinkwasserressourcen zu schonen und die Kanalisation bei Starkregen zu entlasten. Ergänzend dazu fördert die Stadt die Entsiegelung von Flächen, wodurch Regenwasser besser versickern kann und natürliche Kühlungseffekte entstehen. Insgesamt leisten diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Klimaanpassung und einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach:

  • Art und Umfang der Maßnahme

  • Förderquote gemäß Richtlinie

  • verfügbaren Haushaltsmitteln

Es können Höchstbeträge oder prozentuale Förderquoten gelten. Die genauen Informationen zu den Fördergegenständen, Förderhöhen und Rahmenbedingungen erhalten Sie in der Förderrichtlinie.

Fristen

Der Förderantrag muss für den Bewilligungszeitraum 2026 bis zum 31.12.2026 vollständig der Stadt Gütersloh vorliegen.

Voraussetzungen

Eine Förderung kann gewährt werden, wenn:

  • das Vorhaben den Förderzielen entspricht

  • die Maßnahme noch nicht begonnen wurde

  • der Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wird

  • die Antragstellerin oder der Antragsteller antragsberechtigt ist

Weitere spezifische Voraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.

Unterlagen

  • Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)

  • Angebot/Kostenvoranschlag der umzusetzenden Maßnahmen

  • Zusätzliche erforderliche Unterlagen nach Umsetzung der jeweiligen Maßnahme

Weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.

Verfahrensablauf

  1. Einreichen des Antrags über das digitale Formular durch die antragstellende Person

  2. Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Stelle

  3. Ggf. Rückfragen oder Nachforderungen

  4. Entscheidung über den Antrag durch die zuständige Stelle

  5. Bewilligung der Maßnahme durch die zuständige Stelle

  6. Umsetzung der Maßnahme durch die antragstellende Person

  7. Nachweis der Verwendung (Verwendungsnachweis) durch die antragstellende Person

  8. Auszahlung der Fördermittel durch die zuständige Stelle

Eine spezifische Darstellung des Verfahrensablaufs ist der Richtlinie zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Förderrichtlinie sowie einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

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