Förderrichtlinie zur energetischen Modernisierung und Anpassung an den Klimawandel der Stadt Gütersloh 2026
Details
Die Stadt Gütersloh unterstützt aktiv Maßnahmen, die sowohl den Energieverbrauch senken als auch das Stadtklima nachhaltig verbessern. In der Förderrichtlinie werden zu diesem Zwecke die folgenden drei Grundbausteine gefördert:
Energetische Sanierung
Gebäudebegrünung
Regenwasserrückhaltung
Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, etwa durch Dämmmaßnahmen oder den Austausch von Fenstern und Türen, trägt dazu bei, Heizenergie effizient einzusparen. Gleichzeitig tragen Dach- und Fassadenbegrünungen dazu bei, die Lebensqualität in der Stadt zu steigern, indem sie das Mikroklima verbessern, Hitze reduzieren und die Biodiversität fördern. Auch die Installation von Regenwassernutzungsanlagen wie Zisternen wird unterstützt, um wertvolle Trinkwasserressourcen zu schonen und die Kanalisation bei Starkregen zu entlasten. Ergänzend dazu fördert die Stadt die Entsiegelung von Flächen, wodurch Regenwasser besser versickern kann und natürliche Kühlungseffekte entstehen. Insgesamt leisten diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Klimaanpassung und einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach:
Art und Umfang der Maßnahme
Förderquote gemäß Richtlinie
verfügbaren Haushaltsmitteln
Es können Höchstbeträge oder prozentuale Förderquoten gelten. Die genauen Informationen zu den Fördergegenständen, Förderhöhen und Rahmenbedingungen erhalten Sie in der Förderrichtlinie.
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Fristen
Der Förderantrag muss für den Bewilligungszeitraum 2026 bis zum 31.12.2026 vollständig der Stadt Gütersloh vorliegen.
Voraussetzungen
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn:
das Vorhaben den Förderzielen entspricht
die Maßnahme noch nicht begonnen wurde
der Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wird
die Antragstellerin oder der Antragsteller antragsberechtigt ist
Weitere spezifische Voraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.
Unterlagen
Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
Angebot/Kostenvoranschlag der umzusetzenden Maßnahmen
Zusätzliche erforderliche Unterlagen nach Umsetzung der jeweiligen Maßnahme
Weitere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.
Verfahrensablauf
Einreichen des Antrags über das digitale Formular durch die antragstellende Person
Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Stelle
Ggf. Rückfragen oder Nachforderungen
Entscheidung über den Antrag durch die zuständige Stelle
Bewilligung der Maßnahme durch die zuständige Stelle
Umsetzung der Maßnahme durch die antragstellende Person
Nachweis der Verwendung (Verwendungsnachweis) durch die antragstellende Person
Auszahlung der Fördermittel durch die zuständige Stelle
Eine spezifische Darstellung des Verfahrensablaufs ist der Richtlinie zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Förderrichtlinie sowie einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
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