Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Genehmigung für Außengastronomie beantragen

Details

Wer eine Außengastronomie, einen Biergarten oder ein Straßencafé betreiben möchte, bedarf dazu verschiedener Erlaubnisse.

Soll die Außengastronomie auf einem Privatgrundstück (z.B. auf der eigenen Terrasse) betrieben werden, benötigt der Betreiber eine Gaststättenerlaubnis sofern dort auch Alkohol ausgeschenkt werden soll. Darüber hinaus wird eine Baugenehmigung benötigt. Diese ist im Fachbereich Bauordnung vorher zu beantragen.

Soll die Außengastronomie auf öffentlichen Flächen wie Fußgängerzone, Bürgersteigen oder Plätzen oder in der Fußgängerzone errichtet werden, ist auch hier eine Gaststättenerlaubnis für die Abgabe alkoholhaltiger Getränke erforderlich. Zusätzlich muss eine Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung der öffentlichen Fläche beantragt werden.

Eine Antragsbearbeitung ist nur nach Vorlage eines maßstabsgerechten Lageplans mit Einzeichnung der Stühle und Tische möglich.
Darüber hinaus kann durch die genehmigende Behörde ein Nachweis eines anerkannten Sachverständigen für Schallschutz gefordert werden, dass die einschlägigen Immissionsrichtwerte durch den Betrieb der Außengastronomie nicht überschritten werden (Schallschutzgutachten).

Gestaltung des Mobiliars
Im Interesse einer hochwertig gestalteten Außengastronomie müssen folgende Gestaltungskriterien in der Innenstadt eingehalten werden:
Einfache, zusammenklappbare Bierzeltgarnituren und Vollkunststoffmöblierungen sowie freistehende Markisen, Lichterketten, Einfassungen jeglicher Art (z.B. Windschutzelemente, Zäune, Torbogen oder thekenähnliche Elemente) sind nicht zulässig.

Sonnenschirme sind einfarbig in dezenter Farbgebung zu gestalten. Die Farbgestaltung der Sonnenschirme, evtl. Werbung, Pflanzkübel, freistehende Leuchten und sonstige Einrichtungen sind im Vorfeld mit der Stadt Gütersloh abzustimmen.
Das vorhandene Pflaster darf nicht mit Belägen jeglicher Art abgedeckt werden. 

Hinweis
Der Betrieb einer Außengastronomie ist längstens bis 24 Uhr zulässig. Aus Gründen des Schutzes der Nachtruhe und der Anwohner kann jedoch auch die Endzeit auf 22 Uhr oder früher durch die Ordnungsbehörde vorverlegt und festgesetzt werden.

Kosten

  • Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR festgesetzt.

  • Die zusätzliche Saisongebühr ist einzelfallabhängig und wird nach der Tarifstelle 1.1 des Gebührentarifs der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Gütersloh je genutztem m² berechnet.

Fristen

Antragseinreichung spätestens 14 Tage vor Baubeginn, da gegebenenfalls Ortstermine oder Anhörungen der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich sind.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • Zeichnung der Außengastronomie mit Stühlen und Tischen

  • Schallschutzgutachten

  • Baugenehmigung

  • Lageplan

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (hier verlinken) inklusive der benötigten Unterlagen per Post oder E-Mail im Fachbereich Ordnung ein. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung und bekommen eine Rechnung zugeschickt.

Weiterführende Informationen

Für den Betrieb einer Gaststätte sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Hier gelangen Sie zur Sondernutzungserlaubnis, falls Ihre Außengastronomie auf öffentlicher Fläche steht.

  • Hier gelangen Sie zur Gewerbeanmeldung.

  • Hier gelangen Sie zur Gaststättenerlaubnis, falls Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenken möchten.

  • Hier gelangen Sie zur Baugenehmigung , falls Sie eine neue Gaststätte bauen oder ein bestehendes Gebäude umbauen möchten.