Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Reisegewerbekarte beantragen

Details

Wer gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren selbständig an- und verkauft oder Bestellungen aufsucht, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht, benötigt eine Reisegewerbekarte.

Beispiele für reisegewerbekartenpflichtige Tätigkeiten

  • Altmetallsammler

  • Tätigkeit als Schausteller (Betrieb von Fahrgeschäften, Los- und Schießbuden, unterhaltende Tätigkeiten auf Jahrmärkten, etc.)

  • Haustürgeschäfte (z. B. Vermittlung von Energieverträgen, Stromverträgen, Verkauf von Zeitschriften-Abos, Staubsaugervertreter, etc.)

Vor Ausübung eines Reisegewerbes ist die Erteilung der Reisegewerbekarte erforderlich.

Kosten

350 Euro

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Bei ausländischen Antragstellern ist zusätzlich vorzulegen:

  • Reisepass

  • Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit

  • gültige Aufenthaltserlaubnis

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen