Reisegewerbekarte beantragen
Details
Wer gewerbsmäßig, ohne vorherige Bestellung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren selbständig an- und verkauft oder Bestellungen aufsucht, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht, benötigt eine Reisegewerbekarte.
Beispiele für reisegewerbekartenpflichtige Tätigkeiten
Altmetallsammler
Tätigkeit als Schausteller (Betrieb von Fahrgeschäften, Los- und Schießbuden, unterhaltende Tätigkeiten auf Jahrmärkten, etc.)
Haustürgeschäfte (z. B. Vermittlung von Energieverträgen, Stromverträgen, Verkauf von Zeitschriften-Abos, Staubsaugervertreter, etc.)
Vor Ausübung eines Reisegewerbes ist die Erteilung der Reisegewerbekarte erforderlich.
Kosten
350 Euro
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Antragsteller / bei juristischen Personen für die juristische Personengesellschaft
Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes für den Antragsteller / bei juristischen Personen für die juristische Personengesellschaft (erhältlich beim Finanzamt)
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis für Antragsteller / bei juristischen Personen für die juristische Personengesellschaft (erhältlich unter www.vollstreckungsportal.de)
Bei ausländischen Antragstellern ist zusätzlich vorzulegen:
Reisepass
Zustimmung des zuständigen Ausländeramtes zur selbstständigen gewerblichen Tätigkeit
gültige Aufenthaltserlaubnis