Sondernutzungserlaubnis beantragen
Details
Eine Sondernutzung liegt vor und muss genehmigt werden, wenn öffentliche Verkehrsfläche für einen anderen Zweck genutzt wird.
Häufigste Fälle sind:
Betrieb der Außengastronomie
Waren- und Informationsstände
Bauzäune
Gerüste
Container
Werbeschilder
Keine Sondernutzung und somit genehmigungsfrei ist:
wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.
wenn Warenauslagen von anliegenden Einzelhandelsgeschäften in den Fußgängerzonen bis zu einem Meter (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen.
Online-Dienste
Kosten
1. Anbieten von Waren und Leistungen
Außengastronomie je Quadratmeter = 18 Euro für die ganze Saison (1. Mai bis 30. September)
Warenauslagen/Warenständer je Quadratmeter = 5 Euro monatlich
Verkaufsstände je Quadratmeter = 2 Euro täglich
2. Werbung
Werbeschilder/Dachaufsteller/Fahnen etc. = 60 Euro jährlich
Aufstellen von Fahrzeugen zu Werbezwecken = 20 Euro täglich
Verteilen von Werbematerial im Umherziehen, pro Person = 10 Euro täglich
3. Baustellen
Baustelleneinrichtungen auch in Verbindung mit Straßenaufbrüchen (Baubuden, Baustofflagerungen, Baumaschinen und -geräte, Container), Gerüste je Quadratmeter = 3 Euro monatlich
Leitungen aller Art, soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung (Gas, Wasser, Elektrizität, Fernwärme) oder der öffentlichen Abwasserableitung dienen, wenn sie öffentliche Belange berühren je 100 Meter Länge
- als langfristige Einrichtung (mindestens fünf Jahre)
Rohrleitungen bis 100 Millimeter Durchmesser = 200 Euro pauschal
Rohrleitungen über 100 Millimeter Durchmesser = 250 Euro pauschal
Leitungen anderer Art = 150 Euro pauschal
- als vorübergehende Einrichtung
Rohrleitungen bis 100 Millimeter Durchmesser = 10 Euro monatlich
Rohrleitungen über 100 Millimeter Durchmesser = 15 Euro monatlich
Leitungen anderer Art = 10 Euro monatlich
4. Litfaßsäulen, Werbetafeln, Wartehallen mit Werbung, Telefonanlagen, Postablagekästen, Briefkästen und ähnliches = vertragliche Regelung
5. Sonstige Sondernutzungen je Quadratmeter = 3 Euro täglich (15 Euro Mindestgebühr)
Fristen
Antragseinreichung spätestens 14 Tage vor Baubeginn, da gegebenenfalls Ortstermine oder Anhörungen der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich sind.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Ausgefüllter Onlineantrag
Ggf. Lageskizze
Bearbeitungsdauer
Wenn möglich bitte ergänzen.
Verfahrensablauf
Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es uns inklusive der benötigten Unterlagen mit Klick auf „Daten absenden“ zu. Bitte wenn möglich ergänzen: Wie wird bezahlt? Wie wird die Genehmigung ausgehändigt?