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Sondernutzungserlaubnis beantragen

Details

Eine Sondernutzung liegt vor und muss genehmigt werden, wenn öffentliche Verkehrsfläche für einen anderen Zweck genutzt wird.

Häufigste Fälle sind:

  • Betrieb der Außengastronomie 

  • Waren- und Informationsstände

  • Bauzäune

  • Gerüste

  • Container

  • Werbeschilder

Keine Sondernutzung und somit genehmigungsfrei ist:

  • wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.

  • wenn Warenauslagen von anliegenden Einzelhandelsgeschäften in den Fußgängerzonen bis zu einem Meter (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen.

Kosten

1. Anbieten von Waren und Leistungen

  • Außengastronomie je Quadratmeter = 18 Euro für die ganze Saison (1. Mai bis 30. September)

  • Warenauslagen/Warenständer je Quadratmeter = 5 Euro monatlich

  • Verkaufsstände je Quadratmeter = 2 Euro täglich

 
2. Werbung

  • Werbeschilder/Dachaufsteller/Fahnen etc. = 60 Euro jährlich

  • Aufstellen von Fahrzeugen zu Werbezwecken = 20 Euro täglich

  • Verteilen von Werbematerial im Umherziehen, pro Person = 10 Euro täglich

 
3. Baustellen

  • Baustelleneinrichtungen auch in Verbindung mit Straßenaufbrüchen (Baubuden, Baustofflagerungen, Baumaschinen und -geräte, Container), Gerüste je Quadratmeter = 3 Euro monatlich

  • Leitungen aller Art, soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung (Gas, Wasser, Elektrizität, Fernwärme) oder der öffentlichen Abwasserableitung dienen, wenn sie öffentliche Belange berühren je 100 Meter Länge

    - als langfristige Einrichtung (mindestens fünf Jahre)

    • Rohrleitungen bis 100 Millimeter Durchmesser = 200 Euro pauschal

    • Rohrleitungen über 100 Millimeter Durchmesser = 250 Euro pauschal

    • Leitungen anderer Art = 150 Euro pauschal

    - als vorübergehende Einrichtung

    • Rohrleitungen bis 100 Millimeter Durchmesser = 10 Euro monatlich

    • Rohrleitungen über 100 Millimeter Durchmesser = 15 Euro monatlich

    • Leitungen anderer Art = 10 Euro monatlich

4. Litfaßsäulen, Werbetafeln, Wartehallen mit Werbung, Telefonanlagen, Postablagekästen, Briefkästen und ähnliches = vertragliche Regelung

5. Sonstige Sondernutzungen je Quadratmeter = 3 Euro täglich (15 Euro Mindestgebühr)

Fristen

Antragseinreichung spätestens 14 Tage vor Baubeginn, da gegebenenfalls Ortstermine oder Anhörungen der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich sind.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ausgefüllter Onlineantrag

  • Ggf. Lageskizze

Bearbeitungsdauer

Wenn möglich bitte ergänzen.

Verfahrensablauf

Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es uns inklusive der benötigten Unterlagen mit Klick auf „Daten absenden“ zu. Bitte wenn möglich ergänzen: Wie wird bezahlt? Wie wird die Genehmigung ausgehändigt?