Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sondernutzungserlaubnis beantragen

Details

Eine Sondernutzung liegt vor und muss genehmigt werden, wenn öffentliche Verkehrsfläche für einen anderen Zweck genutzt wird.

Häufigste Fälle sind:

  • Betrieb der Außengastronomie 

  • Waren- und Informationsstände

  • Bauzäune

  • Gerüste

  • Container

  • Werbeschilder

Keine Sondernutzung und somit genehmigungsfrei ist:

  • wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.

  • wenn Warenauslagen von anliegenden Einzelhandelsgeschäften in den Fußgängerzonen bis zu einem Meter (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen.

Begriffe im Kontext

Veranstaltungswesen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung, Bettler, Infostand, Bauverfahren, Straße, Sondernutzungserlaubnis, Benutzung Straßenflächen, Außengastronomie , Straßencafé, Plakatierung, Außenwerbung , Fahrradständer, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung