Sondernutzungserlaubnis beantragen
Details
Eine Sondernutzung liegt vor und muss genehmigt werden, wenn öffentliche Verkehrsfläche für einen anderen Zweck genutzt wird.
Häufigste Fälle sind:
Betrieb der Außengastronomie
Waren- und Informationsstände
Bauzäune
Gerüste
Container
Werbeschilder
Keine Sondernutzung und somit genehmigungsfrei ist:
wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.
wenn Warenauslagen von anliegenden Einzelhandelsgeschäften in den Fußgängerzonen bis zu einem Meter (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen.