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Aufenthaltstitel beantragen

Details

Das „Einer-für-Alle“ Prinzip (kurz Efa) bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung für die Bürger:innen zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mit nutzen können. Damit ist die Ausländerbehörde Gütersloh Teil eines länderübergreifenden Modernisierungsschritts im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Mit dem Efa-Prinzip haben Sie die Möglichkeit alles zum Thema Aufenthalt völlig unabhängig von Öffnungszeiten bequem von zu Hause aus rund um die Uhr anzumelden.

Folgende Dienstleistungen stehen ab sofort zur Nachnutzung bereit:

  • Aufenthaltstitel für die Ausbildung

  • Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit

  • Aufenthaltstitel für den Familiennachzug

  • Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen

  • Niederlassungserlaubnis

  • Aufenthaltstitel aus humanitäten Gründen

  • Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine

  • Aufenthalt von EU- und EWR- Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

  • Beschäftigung und Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten

Die Sicherheit der Daten wird dabei durch die Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie durch die verschlüsselte Übertragung der Informationen gewährleistet. Darüber hinaus trägt dieser Service dazu bei, die Verwaltung zu entlasten, da er Behördengänge reduziert und somit Kapazitäten für andere Anliegen schafft.

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