Geodatenauskunft / Katasterauskunft / Liegenschaftsausdrucke bestellen
Details
Da das eigentliche Liegenschaftskataster in die Abschnitte Eigentümernachweis, Liegenschaftskarte und Zahlenwerk unterteilt ist, gibt es auch für jeden dieser drei Bereiche eine eigene Auskunftsart mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Informationen. Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Gütersloh als Katasterbehörde erteilt die Stadt Gütersloh (Fachbereich Vermessung) Auskünfte und Auszüge aus dem Flurstücksnachweis, dem Eigentümernachweis, dem Grundstücksnachweis und dem Bestandsnachweis sowie aus der Liegenschaftskarte.
Die Liegenschaftskarte enthält alle Liegenschaften im Bereich der Stadt Gütersloh in Kartenform z. B. in den Maßstäben 1:500 und 1:1000. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kann sowohl als Ausdruck auf Papier als auch in verschiedenen digitalen Formaten erfolgen.
Im Zahlenwerk sind sämtliche Messungszahlen der Katastervermessungen und der Koordinaten enthalten. Sie dienen zusammen mit der Liegenschaftskarte zur geometrischen Festlegung der einzelnen Liegenschaften.
Analoge Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden direkt erstellt und können gegen Gebühr mitgenommen werden (schriftliche Anträge werden an den Kreis Gütersloh weitergeleitet).
Online-Dienste
Kosten
Analoge und digitale Standardausgaben
je Liegenschaftskarte DIN A3, A4, 30€
DIN A2 - A0, 60€
je Flurstücksnachweis, 30€
je Flurstücks- und Eigentümernachweis, 30€
je Grundstücksnachweis, 30€
je Bestandsnachweis, 30€
Mehrausfertigungen analog
Formate bis DIN A3, 10€
Formate DIN A2, 10€
Formate ab DIN A1, 10€
Voraussetzungen
Die Nachweise enthalten Angaben über Größe, Lage, Nutzungsart und Eigentümer einer Liegenschaft sowie Hinweise zu laufenden Bodenordnungsverfahren. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen ist zusätzlich die Bodenschätzung eingetragen. Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können diese Nachweise ohne Einschränkungen einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffende Liegenschaften gegen Gebühr erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse darlegen. Eigentumsnachweise können bei Bauanträgen, Beleihungen oder Kaufverträgen genutzt werden.