Teilungsgenehmigung beantragen
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Eine Grundstücksteilung bedarf bei vorhandener oder genehmigter Bebauung einer bauaufsichtlichen Teilungsgenehmigung. Dabei darf durch die geplante Teilung kein bauordnungsrechtlich unzulässiger Zustand (z. B. Abstandflächenverstoß) geschaffen werden. Für unbebaute Grundstücke wird in dem sogenannten Negativattest bescheinigt, dass keine Teilungsgenehmigung erforderlich ist.