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Wohnberechtigungsschein beantragen

Details

Ein Wohnberechtigungsschein wird der Antragstellerin oder dem Antragssteller auf Antrag von der zuständigen Stelle der Heimatgemeinde / des (künftigen) Wohnortes für die Dauer eines Jahres ausgestellt, wenn sich die Antragstellerin oder der Antragssteller nicht nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen / in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gründen will.

Gemäß § 18 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) dürfen öffentlich geförderte Wohnungen nur solchen Wohnungssuchenden überlassen werden, deren Jahreseinkommen aller zur Familie rechnenden Angehörigen die maßgebende Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Kosten

10 Euro

Fristen

Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung maximal für 1 Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen. Nach dem Einzug wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein benötigt.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass

  • Meldebescheinigung

  • Antragsformular/Formular Einkommenserklärung (beide ausgefüllt)

Benötigt werden Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres

Mögliche Einkommensnachweise:

  • die letzten drei Gehalts/Lohnbescheinigungen/ Lohnabrechnung vom Dezember/ Einkommenssteuerbescheid

  • Rentenbescheide/Versorgungsbezüge  (Altersrente, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, sonstige Renten)

  • Bei Selbstständigen Gewinn - und Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie  letzter Einkommensteuerbescheid

  • Nachweis Krankengeld

  • Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld)

  • Bewilligungsbescheide Grundsicherung (Sozialamt)

  • BAföG-Bescheide/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

  • Elterngeld/Mutterschaftsgeld

  • Nachweis über erhaltenen Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss (UVG)

  • Pflegegeld

Sonstige Unterlagen

  • Nachweis der Schwerbehinderung / Pflegegrad (sofern vorhanden)

  • Mutterschaftspass/Schwangerschaftsnachweis

  • Nachweis Unterhaltsverpflichtung

  • Sonstige Nachweise z.B. Atteste, Familienstand, etc.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)

  • Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)

  • Einkommensermittlungserlass (EEE)

Rechtsbehelf