Wohnberechtigungsschein beantragen
Details
Ein Wohnberechtigungsschein wird der Antragstellerin oder dem Antragssteller auf Antrag von der zuständigen Stelle der Heimatgemeinde / des (künftigen) Wohnortes für die Dauer eines Jahres ausgestellt, wenn sich die Antragstellerin oder der Antragssteller nicht nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen / in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen gründen will.
Gemäß § 18 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) dürfen öffentlich geförderte Wohnungen nur solchen Wohnungssuchenden überlassen werden, deren Jahreseinkommen aller zur Familie rechnenden Angehörigen die maßgebende Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Kosten
10 Euro
Fristen
Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ausstellung maximal für 1 Jahr in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Innerhalb dieser Frist können Sie eine geförderte Wohnung beziehen. Nach dem Einzug wird kein weiterer Wohnberechtigungsschein benötigt.
Unterlagen
Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis/Pass
Meldebescheinigung
Antragsformular/Formular Einkommenserklärung (beide ausgefüllt)
Benötigt werden Einkommensnachweise des vergangenen und des aktuellen Kalenderjahres
Mögliche Einkommensnachweise:
die letzten drei Gehalts/Lohnbescheinigungen/ Lohnabrechnung vom Dezember/ Einkommenssteuerbescheid
Rentenbescheide/Versorgungsbezüge (Altersrente, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, sonstige Renten)
Bei Selbstständigen Gewinn - und Verlustrechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sowie letzter Einkommensteuerbescheid
Nachweis Krankengeld
Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld)
Bewilligungsbescheide Grundsicherung (Sozialamt)
BAföG-Bescheide/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Nachweis über erhaltenen Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss (UVG)
Pflegegeld
Sonstige Unterlagen
Nachweis der Schwerbehinderung / Pflegegrad (sofern vorhanden)
Mutterschaftspass/Schwangerschaftsnachweis
Nachweis Unterhaltsverpflichtung
Sonstige Nachweise z.B. Atteste, Familienstand, etc.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 WFNG NRW i. V. m. §§ 13 15 WFNG NRW)
Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
Einkommensermittlungserlass (EEE)