Personalausweis
Details
Details Beantragung:
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden, damit die eigenhändige Unterschrift und die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgen kann. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über unser Online-Termintool.
Der Personalausweis ist
bei Personen unter dem 24. Lebensjahr sechs Jahre lang gültig
bei Personen über dem 24. Lebensjahr zehn Jahre lang gültig.
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen. Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Dieser ist befristet gültig und wird Ihnen direkt bei der Beantragung ausgestellt.
Details Abholung - Beantragung vor dem 17.02.2025:
Nach Fertigstellung des Ausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei den sogenannten PIN/PUK-Brief. Dieses ist die Benachrichtigung das Ihr Personalausweis abholbereit ist.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Personalausweis nicht alleine abholen. Ein Sorgeberechtigter muss diesen Personalausweis abholen. Das Kind muss nicht mit anwesend sein.
Wenn der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden kann, kann auch jemand bevollmächtigt werden, den Personalausweis abzuholen.
Details Abholung - Beantragung nach dem 17.02.2025:
Wenn Sie bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden Sie über eine separat generierte E-Mail über die Abholung informiert.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Personalausweis nicht alleine abholen. Ein Sorgeberechtigter muss diesen Personalausweis abholen. Das Kind muss nicht mit anwesend sein.
Wenn der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden kann, kann auch jemand bevollmächtigt werden, den Personalausweis abzuholen.
Details Verlust oder Wiederauffinden:
Jedes abhandengekommene Dokument muss dem Bürgerbüro gemeldet werden. Von dort wird es der Polizei mitgeteilt und auf die Fahndungsliste gesetzt.
Es wird empfohlen, für die Neubeantragung mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlustes abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig das Dokument wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort bei einer Polizeidienststelle anzeigen.
Sollten Sie Ihr Dokument wiederfinden ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Wiederauffindung bei uns melden.
Kosten
22,80 Euro bei Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro bei Personen über 24 Jahren
10,00 Euro bei einem vorläufigen Personalausweis
zusätzlich 7 Euro, falls Sie am Selbstbedienungsterminal ein „biometrietaugliches Lichtbild“ erstellen
Die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
Hinweise
Ab dem 01.05.2025 können keine ausgedruckten Lichtbilder mehr mitgebracht werden!
Sie können neben der Nutzung unseres Fototerminals u.a. auch ein Fotostudio aufsuchen, welches die Lichtbilder digital an das Bürgeramt überträgt. Eine Auswahl diesen Service bietender Fotostudios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Voraussetzungen
Sie sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn
Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
das 16. Lebensjahr vollendet haben
in Deutschland gemeldet sind und
sich nicht über einen gültigen Reisepass ausweisen können
Unterlagen
bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
biometrisches Lichtbild, digital übermittelt oder am Fototerminal erstellt, s. Hinweise
bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde und Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung)
Personenstandsurkunde, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen gibt, die im letzten Personalausweis und/oder Reisepass noch nicht erfasst wurden
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren:
Geburtsurkunde (nur bei der Erstbeantragung notwendig)
Zustimmungserklärung und Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten
Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung im Bürgerbüro mit anwesend sein
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. zwei bis drei Wochen.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann persönlich zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei.
Das erforderliche „biometrietaugliche Lichtbild“ kann auch im Rathaus selbst an einem Selbstbedienungsterminal direkt vor Beginn ihres Termins erstellt werden. Bitte erscheinen Sie dafür zehn Minuten eher, so dass Sie die Aufnahme vor Beginn ihres Termins im Bürgerbüro bereits abgeschlossen haben und pünktlich aufgerufen werden können. Das Nutzungsentgelt in Höhe von sieben Euro wird zusammen mit der Gebühr für die eigentliche Dienstleistung am Schalter im Bürgerbüro fällig. Ein Ausdruck des Lichtbildes erfolgt nicht. Die Nutzung des Geräts wird erst für Kinder ab sechs Jahren empfohlen.
Das Bürgerbüro nimmt Ihren Antrag auf. Anschließend wird Ihr Personalausweis zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Wenn Sie den Ausweis vor dem 17.02.2025 beantragt haben, erhalten Sie nach Fertigstellung des Ausweises von der Bundesdruckerei den sogenannten PIN/PUK-Brief. Wenn Sie den Ausweis nach dem 17.02.2025 beantragt haben, werden Sie über eine separat generierte Mail über die Abholung informiert, wenn Sie diese bei der Beantragung hinterlegt haben. Die Abholung erfolgt wieder im Bürgerbüro, hierfür wird ein weiterer Termin benötigt (Online-Termintool).
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Weiterführende Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.