Personalausweis
Details
Details Beantragung:
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden, damit die eigenhändige Unterschrift und die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgen kann. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über unser Online-Termintool.
Der Personalausweis ist
bei Personen unter dem 24. Lebensjahr sechs Jahre lang gültig
bei Personen über dem 24. Lebensjahr zehn Jahre lang gültig.
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen. Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Dieser ist befristet gültig und wird Ihnen direkt bei der Beantragung ausgestellt.
Details Abholung - Beantragung vor dem 17.02.2025:
Nach Fertigstellung des Ausweises erhalten Sie von der Bundesdruckerei den sogenannten PIN/PUK-Brief. Dieses ist die Benachrichtigung das Ihr Personalausweis abholbereit ist.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Personalausweis nicht alleine abholen. Ein Sorgeberechtigter muss diesen Personalausweis abholen. Das Kind muss nicht mit anwesend sein.
Wenn der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden kann, kann auch jemand bevollmächtigt werden, den Personalausweis abzuholen.
Details Abholung - Beantragung nach dem 17.02.2025:
Wenn Sie bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden Sie über eine separat generierte E-Mail über die Abholung informiert.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Personalausweis nicht alleine abholen. Ein Sorgeberechtigter muss diesen Personalausweis abholen. Das Kind muss nicht mit anwesend sein.
Wenn der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden kann, kann auch jemand bevollmächtigt werden, den Personalausweis abzuholen.
Details Verlust oder Wiederauffinden:
Jedes abhandengekommene Dokument muss dem Bürgerbüro gemeldet werden. Von dort wird es der Polizei mitgeteilt und auf die Fahndungsliste gesetzt.
Es wird empfohlen, für die Neubeantragung mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlustes abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig das Dokument wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort bei einer Polizeidienststelle anzeigen.
Sollten Sie Ihr Dokument wiederfinden ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Wiederauffindung bei uns melden.