Reisepass
Details
Details Beantragung:
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden, damit die eigenhändige Unterschrift und die Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgen kann. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über unser Online-Termintool.
Der Reisepass ist
bei Personen unter dem 24. Lebensjahr sechs Jahre lang gültig
bei Personen über dem 24. Lebensjahr zehn Jahre lang gültig.
Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, gibt es die Möglichkeit einen Express Reisepass zu beantragen. Dieser kann in der Regel innerhalb von vier Tagen abgeholt werden.
Details Abholung:
Wenn Sie bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden Sie über eine separat generierte E-Mail über die Abholung informiert.
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Reisepass nicht alleine abholen. Ein Sorgeberechtigter muss diesen Reisepass abholen. Das Kind muss nicht mit anwesend sein.
Wenn der Reisepass nicht persönlich abgeholt werden kann, kann auch jemand bevollmächtigt werden, den Reisepass abzuholen.
Details Verlust oder Wiederauffinden:
Jedes abhandengekommene Dokument muss dem Bürgerbüro gemeldet werden. Von dort wird es der Polizei mitgeteilt und auf die Fahndungsliste gesetzt.
Es wird empfohlen, für die Neubeantragung mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlustes abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig das Dokument wieder auffindet. Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort bei einer Polizeidienststelle anzeigen.
Sollten Sie Ihr Dokument wiederfinden ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Wiederauffindung bei uns melden.
Kosten
37,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren
70,00 Euro bei Personen über 24 Jahren
zusätzlich 7 Euro, falls Sie am Selbstbedienungsterminal ein „biometrietaugliches Lichtbild“ erstellen
ggf. 32,00 Euro Express-Gebühren
ggf. 22,00 Euro Gebühr für mehr Seiten
Die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden. Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
Hinweise
Ab dem 01.05.2025 können keine ausgedruckten Lichtbilder mehr mitgebracht werden!
Sie können neben der Nutzung unseres Fototerminals u.a. auch ein Fotostudio aufsuchen, welches die Lichtbilder digital an das Bürgeramt überträgt. Eine Auswahl diesen Service bietender Fotostudios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Für die Ausstellung eines zweiten oder weiteren Reisepasses muss ein triftiger Grund vorliegen. Meistens ist die Ausstellung eines Zweitpasses bei Berufstätigen erforderlich, welche häufig ins Ausland reisen. In diesen Fällen stellt vielfach das Unternehmen für den betroffen Mitarbeiter die notwendige Zweitpassbegründungaus. Ansonsten muss der Bürger eine schriftliche Erklärung vorlegen, weshalb er den Zweitpass benötigt.
Jeder Bürger darf nur einen Reisepass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren besitzen. Jeder weitere Reisepass darf nur mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt werden. Beantragt ein unter 24-jähriger die Ausstellung eines Zweitpasses, sind beide Pässe für 6 Jahre auszustellen.
Wenn ein Bürger 2 Reisepässe besitzt und der reguläre 10 Jahres Reisepass abläuft, ist dieser wieder für 10 Jahre ohne Abgabe einer Zweitpassbegründung auszustellen.
Die Kosten sind genauso wie bei dem regulären Reisepass.
Fristen
Unterlagen
bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
biometrisches Lichtbild, digital übermittelt oder am Fototerminal erstellt, s. Hinweise
bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde und Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung)
Personenstandsurkunde, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen gibt, die im letzten Personalausweis und/oder Reisepass noch nicht erfasst wurden
Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 18 Jahren:
Geburtsurkunde (nur bei der Erstbeantragung notwendig)
Zustimmungserklärung und Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten
Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung im Bürgerbüro mit anwesend sein
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. sechs bis acht Wochen.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann persönlich zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei.
Das erforderliche „biometrietaugliche Lichtbild“ kann auch im Rathaus selbst an einem Selbstbedienungsterminal direkt vor Beginn ihres Termins erstellt werden. Bitte erscheinen Sie dafür zehn Minuten eher, so dass Sie die Aufnahme vor Beginn ihres Termins im Bürgerbüro bereits abgeschlossen haben und pünktlich aufgerufen werden können. Das Nutzungsentgelt in Höhe von sieben Euro wird zusammen mit der Gebühr für die eigentliche Dienstleistung am Schalter im Bürgerbüro fällig. Ein Ausdruck des Lichtbildes erfolgt nicht. Die Nutzung des Geräts wird erst für Kinder ab sechs Jahren empfohlen.
Das Bürgerbüro nimmt Ihren Antrag auf. Anschließend wird Ihr Reisepass zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Wenn Sie bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, werden Sie über eine separat generierte E-Mail über die Abholung informiert. Die Abholung erfolgt wieder im Bürgerbüro, hierfür wird ein weiterer Termin benötigt (Online-Termintool).
Rechtsgrundlagen
Passgesetz
Weiterführende Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“, für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.