Schwerbehindertenausweis beantragen
Details
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Antrag auf Erstausstellung oder Verlängerung möglich
Die Stadt Gütersloh stellt keinerlei Schwerbehindertenausweise aus, sondern leitet die eingehenden Anträge lediglich an die Kreisverwaltung Gütersloh weiter. Anträge können auch direkt bei der Kreisverwaltung Gütersloh eingereicht werden.
Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Gütersloh nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Der Ausweis wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt. Ein Antrag auf Verlängerung ist möglich.
Bei Ablauf, Verlust oder Änderung wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.