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Schwerbehindertenausweis beantragen

Details

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (sogenannte Nachteilsausgleiche).

  • Antrag auf Erstausstellung oder Verlängerung möglich

  • Die Stadt Gütersloh stellt keinerlei Schwerbehindertenausweise aus, sondern leitet die eingehenden Anträge lediglich an die Kreisverwaltung Gütersloh weiter. Anträge können auch direkt bei der Kreisverwaltung Gütersloh eingereicht werden.

  • Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Gütersloh nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten.

  • Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

  • Der Ausweis wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt. Ein Antrag auf Verlängerung ist möglich.

  • Bei Ablauf, Verlust oder Änderung wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Fristen

Voraussetzungen

Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Der Grad der Behinderung und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Gütersloh nach Antragstellung festgestellt.

Eine Verlängerung kann zwei bis drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden. Wenn der Schwerbehindertenausweis länger als ein Jahr abgelaufen ist, kann er nicht mehr bei der Stadt Gütersloh, sondern nur noch beim Kreis Gütersloh verlängert werden.

Unterlagen

Für einen Erstantrag oder Änderungsantrag werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • Lichtbild

  • Kopie des Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)

Für eine Verlängerung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis

  • Lichtbild (falls es nicht schon beim Kreis gespeichert ist)

  • Kopie des Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)

Bearbeitungsdauer

Für weitere Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an den Kreis Gütersloh

Verfahrensablauf

Erstantrag / Änderungsantrag:

Sie können den Antrag selbstständig ausfüllen. Es wird empfohlen, medizinische Angaben in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt vorzunehmen. Der ausgefüllte Antrag inklusive der benötigten Unterlagen kann entweder im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh abgegeben werden, von wo aus er an den Kreis Gütersloh weitergeben wird, oder direkt zum Kreis Gütersloh gesandt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Gütersloh nach Ihrer Antragstellung festgestellt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Schwerbehindertenausweis durch den Kreis Gütersloh ausgestellt und Ihnen per Post zugeschickt.

Verlängerung:

Ist der Ausweis zeitlich begrenzt ausgestellt worden, sind Verlängerungen auf Antrag möglich.

  • Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis in Papierform haben und noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung vom Bürgerbüro vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

  • Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis in Checkartenformat, kann dort keine Verlängerung vorgenommen werden und ein neuer muss beantragt werden. Für die Neubeantragung können Sie einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren.

Alternativ können Sie die benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post im Bürgerbüro oder beim Kreis Gütersloh, Abteilung Schwerbehindertenrecht, einreichen. Den neuen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie dann vom Kreis Gütersloh per Post zugeschickt.

Rechtsgrundlagen

  • § 152 Absatz 5 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
    Feststellung der Behinderung, Ausweise

  • §1, § 5, § 6, § 9, Muster 5 SchwbAwV (Schwerbehindertenausweisverordnung)