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Hunde zu der Hundesteuer an-, um- oder abmelden

Details

Jede Person,

  • die einen Hund hält,

  • in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder

  • auf Probe zum Anlernen hält

    unterliegt der Hundesteuerpflicht. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung gegen Sie ergehen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen nach dem Landeshundegesetz für die Haltung von großen Hunden nach LHundG §11 ("20/40 Hunde"), sowie Hunden die unter das LHundG §§ 3 und 10 fallen (gefährliche Hunde). (Link zur Allgemeinen Ordnung)

Begriffe im Kontext

Hundeanmeldungen, Hundeummeldungen, Hundeabmeldungen, Dog, Anmeldung Hund, Ummeldung Hund, Abmeldung Hund