Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hunde zu der Hundesteuer an-, um- oder abmelden

Details

Jede Person,

  • die einen Hund hält,

  • in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder

  • auf Probe zum Anlernen hält

    unterliegt der Hundesteuerpflicht. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung gegen Sie ergehen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen nach dem Landeshundegesetz für die Haltung von großen Hunden nach LHundG §11 ("20/40 Hunde"), sowie Hunden die unter das LHundG §§ 3 und 10 fallen (gefährliche Hunde). (Link zur Allgemeinen Ordnung)

Kosten

  • 1 Hund: 120 Euro pro Jahr

  • 2 Hunde: 140 Euro je Hund pro Jahr

  • 3 Hunde: 160 Euro je Hund pro Jahr

für Hunde gem. §§ 3 und 10 Landeshundegesetz (gefährliche Rassen - z.B. Pitbull Terrier, American Bulldog etc.)

  • 1 Hund: 590 Euro pro Jahr

  • 2 Hunde: 640 Euro je Hund pro Jahr

  • Ab 3 Hunde: 790 Euro je Hund pro Jahr

  • Bei bestehender Verhaltensprüfung 330 Euro je Hund pro Jahr

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde und ist für das lfd. Jahr in vierteljährlichen Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. fällig. Diese Beträge können Sie auch bequem abbuchen lassen. Dazu steht Ihnen unter "Downloads" das entsprechende Formular (SEPA-Lastschrift Hundesteuer) bereit.

Die Voraussetzung für eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung finden Sie in der Hundesteuersatzung unter Downloads.

Fristen

  • Jede Person, die einen Hund hält ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug bei der Stadt Gütersloh anzumelden.

  • Welpen, die durch eine von ihr oder von ihm gehaltene Hündin geworfen wurden, sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden.

  • Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund angemeldet und endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem er abgemeldet wird.

Unterlagen

  • Anmeldeformular

  • SEPA-Lastschriftmandat, falls gewünscht

  • bei großen und gefährlichen Hunden: Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherungsnachweis

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Die An-, Ab- oder Ummeldung kann online, per E-Mail, Fax oder Post gestellt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen

  • Landeshundegesetz

  • Hundesteuersatzung

    • Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30  am  22.11.2024 und Nr. 31 am 16.12.2024.

Rechtsbehelf