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Wohnung an- oder ummelden

Details

Sie ziehen nach Gütersloh oder ziehen innerhalb von Gütersloh um?

Online-Dienst verfügbar!

Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) in der Stadt Gütersloh!

Alle wichtigen Informationen über diesen Service finden Sie unter wohnsitzanmeldung.de.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Gütersloh bereits eine Nebenwohnung angemeldet haben und diese nun in eine Hauptwohnung umwandeln möchten, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.

Ein kurzer Erklärfilm erläutert Ihnen den Ablauf: Erklärvideo Wohnsitzanmeldung.

Was Sie benötigen:

  • Die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger*innen)

  • Ein kostenfreies BundID-Konto, welches Sie bei Bedarf auch im Rahmen der Online-Nutzung einrichten können

Hier geht es zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: Zur eWA.

Hinweise

  • Meldepflicht: Wer eine Wohnung in Gütersloh bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese Pflicht gilt für alle natürlichen Personen, die tatsächlich einziehen oder ausziehen.

  • Definition von Wohnungen: Wohnungen sind umschlossene Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden. Geschäftsräume oder Büros fallen nicht darunter.

  • An- und Abmeldung Minderjähriger: Für Einwohner*innen unter 16 Jahren übernimmt die meldepflichtige Person diese Aufgabe, in deren Wohnung sie einziehen.

Wichtig: Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Bürgerbüro Gütersloh gerne weiter.

Begriffe im Kontext

Haus, Miete, Mietwohnung, Unterkunft, Umzug, Wohnsitz,