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Wohnung an- oder ummelden

Details

Sie ziehen nach Gütersloh oder ziehen innerhalb von Gütersloh um?

Online-Dienst verfügbar!

Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) in der Stadt Gütersloh!

Alle wichtigen Informationen über diesen Service finden Sie unter wohnsitzanmeldung.de.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Gütersloh bereits eine Nebenwohnung angemeldet haben und diese nun in eine Hauptwohnung umwandeln möchten, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich.

Ein kurzer Erklärfilm erläutert Ihnen den Ablauf: Erklärvideo Wohnsitzanmeldung.

Was Sie benötigen:

  • Die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger*innen)

  • Ein kostenfreies BundID-Konto, welches Sie bei Bedarf auch im Rahmen der Online-Nutzung einrichten können

Hier geht es zur elektronischen Wohnsitzanmeldung: Zur eWA.

Kosten

ggf. 10,80€ für die Fahrzeugscheinänderung

Hinweise

  • Meldepflicht: Wer eine Wohnung in Gütersloh bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese Pflicht gilt für alle natürlichen Personen, die tatsächlich einziehen oder ausziehen.

  • Definition von Wohnungen: Wohnungen sind umschlossene Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden. Geschäftsräume oder Büros fallen nicht darunter.

  • An- und Abmeldung Minderjähriger: Für Einwohner*innen unter 16 Jahren übernimmt die meldepflichtige Person diese Aufgabe, in deren Wohnung sie einziehen.

Wichtig: Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Bürgerbüro Gütersloh gerne weiter.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung an-/ummelden.

Bei einem Wegzug ins Ausland, kann die Abmeldung frühestens 7 Tage im Voraus erfolgen. Ansonsten sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug abzumelden.

Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung: Sind Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der Wohnungsgeberin, des Wohnungsgebers oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aller zuziehenden Personen

  • bei Anmeldung von Kindern: die Geburtsurkunde

  • bei Anmeldung des Ehepartners: die Eheurkunde

  • bei Umzug eines Elternteils mit minderjährigem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung: die Zustimmung des anderen Elternteils

  • bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigen Vertreter: die Vollmacht und der vorher ausgefüllte Anmeldeformular 

  • falls Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben und aus einer anderen Gemeinde/Stadt des Kreises Gütersloh zuziehen: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Adressänderung

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Ihre Wohnung im Bürgerbüro an-/umzumelden.

  1. Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihren Umzug schnell und bequem online erledigen – egal, ob Sie nach Gütersloh ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen. Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.

    oder

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei.

Rechtsgrundlagen