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Melderegisterauskunft an Private

Details

Einfache Melderegisterauskunft:

Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskünfte erteilen über:

  • Familienname

  • Vornamen

  • Doktorgrad

  • derzeitige Anschriften

  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Zusätzlich dürfen gem. § 45 BMG bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z. B. bei Vorliegen eines Schuldtitels) folgende Daten übermittelt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):

  • frühere Namen

  • Geburtsdatum und Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat

  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten

  • frühere Anschriften

  • Einzugsdatum und Auszugsdatum

  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters

  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, sowie

  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Es ist das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datenangabe glaubhaft zu machen.

 

Archivauskunft:

Melderegisterauskünfte von 1975 – 1985 kosten 30,00 € und können im Bürgerbüro beantragt werden. Auskünfte vor 1975 können nur beim Stadtarchiv beantragt werden.

Kosten

Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro

Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro

Voraussetzungen

Die Beantwortung einer Anfrage ist nur möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist (über Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften).

Nach § 44 Abs. 3 BMG ist eine einfache Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn eindeutig festgestellt werden kann, dass die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für gewerbliche Zwecke  (Werbung oder Adresshandel) zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Unterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • falls Sie den Antrag nicht online über das Bürgerportal einreichen und bezahlen: einen Zahlungsnachweis

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Die Melderegisterauskunft wird digital über unser Bürgerportal bestellt und bezahlt. Anschließend wird Ihnen die Auskunft per Post zugeschickt oder als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.

Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post einreichen. In diesem Fall ist die Gebühr vorab zu überweisen und ein entsprechender Zahlungsnachweis dem Antrag beizufügen.

Rechtsgrundlagen

§ 44 Bundesmeldegesetz