Melderegisterauskunft an Private
Details
Einfache Melderegisterauskunft:
Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskünfte erteilen über:
Familienname
Vornamen
Doktorgrad
derzeitige Anschriften
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich dürfen gem. § 45 BMG bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z. B. bei Vorliegen eines Schuldtitels) folgende Daten übermittelt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):
frühere Namen
Geburtsdatum und Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften
Einzugsdatum und Auszugsdatum
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, sowie
Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Es ist das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datenangabe glaubhaft zu machen.
Archivauskunft:
Melderegisterauskünfte von 1975 – 1985 kosten 30,00 € und können im Bürgerbüro beantragt werden. Auskünfte vor 1975 können nur beim Stadtarchiv beantragt werden.
Online-Dienste
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
Voraussetzungen
Die Beantwortung einer Anfrage ist nur möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist (über Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften).
Nach § 44 Abs. 3 BMG ist eine einfache Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn eindeutig festgestellt werden kann, dass die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für gewerbliche Zwecke (Werbung oder Adresshandel) zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Unterlagen
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
falls Sie den Antrag nicht online über das Bürgerportal einreichen und bezahlen: einen Zahlungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Die Melderegisterauskunft wird digital über unser Bürgerportal bestellt und bezahlt. Anschließend wird Ihnen die Auskunft per Post zugeschickt oder als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post einreichen. In diesem Fall ist die Gebühr vorab zu überweisen und ein entsprechender Zahlungsnachweis dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlagen
§ 44 Bundesmeldegesetz