Bauvorbescheid beantragen
Details
Zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen eines Bauvorhabens können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides stellen.
Der Antrag auf Vorbescheid wird mit dem Bauvorbescheid abgeschlossen. Er stellt eine rechtsverbindliche Aussage zur möglichen Durchführung der geplanten Bebauung dar und bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen.
Jedoch ist der Bauvorbescheid keine Baugenehmigung und berechtigt somit nicht zum Baubeginn.
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Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Fristen
Voraussetzungen
Unterlagen
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
Antragsformular Bauantrag/ Antrag auf Vorbescheid für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 mit genauer Fragestellung zum Umfang der Voranfrage
beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster/ Flurkarte (bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches)
Auszug aus der amtlichen Basiskarte 1:5000 (bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches)
•Lageplan/ ggfs. amtlicher Lageplan
ggfs. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
ggfs. Bauzeichnungen
ggfs. Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben zusätzlich die Betriebsbeschreibung
ggfs. bei Gebäuden: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
ggfs. Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung (Rohbaukosten/ Herstellungskosten)
ggfs. Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG
In begründeten Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.