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Bauvorbescheid beantragen

Details

Zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen eines Bauvorhabens können Sie einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides stellen.

Der Antrag auf Vorbescheid wird mit dem Bauvorbescheid abgeschlossen. Er stellt eine rechtsverbindliche Aussage zur möglichen Durchführung der geplanten Bebauung dar und bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen.

Jedoch ist der Bauvorbescheid keine Baugenehmigung und berechtigt somit nicht zum Baubeginn.

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Fristen

Voraussetzungen

Unterlagen

Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.

  • Antragsformular Bauantrag/ Antrag auf Vorbescheid für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 mit genauer Fragestellung zum Umfang der Voranfrage

  • beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster/ Flurkarte (bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches)

  • Auszug aus der amtlichen Basiskarte 1:5000 (bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches)

  • •Lageplan/ ggfs. amtlicher Lageplan

  • ggfs. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung

  • ggfs. Bauzeichnungen

  • ggfs. Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben zusätzlich die Betriebsbeschreibung

  • ggfs. bei Gebäuden: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277

  • ggfs. Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung (Rohbaukosten/ Herstellungskosten)

  • ggfs. Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG

 In begründeten Einzelfällen können weitere Unterlagen angefordert werden, wenn sie zur Beurteilung erforderlich sind.

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf