Vorkaufsrecht Negativattest beantragen
Details
Nach den §§ 24 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) sowie § 31 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) steht der Gemeinde in bestimmten Fällen beim Verkauf eines Grundstücks ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Dieses dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Umsetzung städtebaulicher Ziele und des Denkmalschutzes.
Sofern die Kommune von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen möchte, wird der Verzicht auf das Vorkaufsrecht durch die Ausstellung einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (sogenanntes Negativattest) erklärt. Diese wird durch die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar beantragt und muss dem Grundbuchamt vorliegen, damit der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen werden kann.
Kosten
Aufgrund der Verwaltungsgebührenordnung und des Gebührentarifs der Stadt Gütersloh - Tarifstellen-Nr. III.2 - vom 01.06.2024, wird für die Bescheinigung gem. BauGB eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,- EUR erhoben. Die Bescheinigung gem. DSchG NRW ergeht kostenfrei gem. § 27 Abs. 3 S. 1 DSchG NRW.
Hinweise
Sofern die Stadt Gütersloh von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte, bemüht sie sich, eine einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten zu finden. Daher kann es vorkommen, dass Sie parallel zur Anhörung über die Ausübung des Vorkaufsrechts auch ein Schreiben der städtischen Liegenschaftsabteilung erhalten.
Fristen
Das Vorkaufsrecht kann innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des vollständigen Kaufvertrages durch die Gemeinde ausgeübt werden.
Voraussetzungen
Wirksamer notarieller Kaufvertrag
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung der Vorkaufsrechte erfolgt schnellstmöglich nach Eingang der Mitteilung über den Kaufvertrag in der Reihenfolge des Eingangs.
Wir bitten daher von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen.
Verfahrensablauf
Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen können durch die Notarin oder den Notar online beantragt werden. Ist ein Onlineantrag nicht möglich, bitten wir um Übersendung des Antrages per E-Mail an stadtplanung@guetersloh.de. Von postalischen Anfragen soll möglichst abgesehen werden.
Ergänzende Informationen zum allgemeinen Verfahrensablauf bei Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen sind über das NRW Serviceportal abrufbarNRW Serviceportal - Leistung: Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
Rechtsgrundlagen
§§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 31 Denkmalschutzgesetz (DSchG)