Einbürgerung
Details
Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27.06.2024:
Aufgrund der Neuerungen des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) kommt es aufgrund erheblicher Antragsanfragen sowie Antragseingängen zu deutlichen verlängerten Bearbeitungszeiten sowie persönlichen Rückmeldungen. Diesbezüglich kann es aufgrund von personenspezifischen Besonderheiten im Einzelfall auch zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen sowie Mehrfachsendungen desselben Sachverhalts per E-Mail ab, um den Bearbeitungsprozess nicht zu verzögern. Das Einbürgerungsteam der Stadt Gütersloh wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Rechtsgrundlagen
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)