Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft bei Bezug von Sozialhilfe beantragen

Details

Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.

Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.

Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.

Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.

Voraussetzungen

  • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
  • Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
  • es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
  • zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers

Unterlagen

  • Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
  • aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
  • Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
  • Mietvertrag oder Mietbescheinigung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
    • Lohnabrechnungen
    • Jobcenterbescheide
    • Einkommen der Kinder
  • Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
    • Ratenzahlung
    • Kreditverträge
  • gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
  • Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise