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Führungszeugnis beantragen

Details

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen.

einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart NB)

  • zum Beispiel für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber

  • wird per Post an Ihre Meldeadresse geschickt

erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart NE ) 

  • zum Beispiel für Tätigkeiten in kinder- oder jugendnahen Bereichen, in Pflegebereichen oder für eine Ausbildung in Pflegeberufen

  • wird per Post an Ihre Meldeadresse geschickt

einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB)

  • zum Beispiel für die Eintragung eines Gewerbes

  • wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt

erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (Belegart OE)

  • zum Beispiel für Tätigkeiten in kinder- oder jugendnahen Bereichen, in Pflegebereichen oder für eine Ausbildung in Pflegeberufen

  • wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt

einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde mit Voreinsicht (Belegart PB)

  • wird erst zum Amtsgericht Gütersloh zur Voreinsicht geschickt, wenn es Eintragungen enthält, und anschließend an die von Ihnen angegebene Behörde weitergeleitet

erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde mit Voreinsicht (Belegart PE)

  • zum Beispiel für Tätigkeiten in kinder- oder jugendnahen Bereichen, in Pflegebereichen oder für eine Ausbildung in Pflegeberufen

  • Wird erst zum Amtsgericht Gütersloh zur Voreinsicht geschickt, wenn es Eintragungen enthält, und anschließend an die von Ihnen angegebene Behörde weitergeleitet

Europäisches Führungszeugnis

  • Wird automatisch für alle Personen ausgestellt, die neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen

  • Das Dokument enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Verwendung im Ausland

  • Wenn Sie zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung für das Führungszeugnis benötigen, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns

Kosten

13 Euro pro Führungszeugnis

In folgenden Fällen kann das Führungszeugnis gebührenfrei ausgestellt werden (bitte Nachweis beifügen):

  • ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung (zum Beispiel Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Gütersloh e. V.)

  • ehrenamtliche Tätigkeit in Sportvereinen, in Pfadfindervereinen oder der freiwilligen Feuerwehr

  • für Vollzeitpflegepersonen, Pflegekinderdienst und deren Angehörige (nicht für Tagespflegepersonen)

  • Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischem Jahr

  • Teilnahme am Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst

  • im Rahmen einer Ausbildung bzw. Schulung für die ehrenamtliche Tätigkeit

  • bei Mittellosigkeit (ALGII, Sozialhilfe, Kinderzuschlag)

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Gütersloh oder – falls Sie von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind – Sie halten sich für gewöhnlich in Gütersloh auf

  • Antragstellerin oder Antragssteller muss älter als 14 Jahre sein

  • Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder-und Rückseite)

  • Sollten Sie den Antrag nicht online über das Bürgerportal einreichen, wird ein Zahlungsnachweis benötigt.

  • ggf. Bestätigung für das erweiterte Führungszeugnis

  • ggf. einen Nachweis dafür, dass Sie von der Gebühr ausgenommen sind (siehe Kosten/Gebühren)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz in Bonn beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen.

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses dauert ca. vier bis acht Wochen.

Verfahrensablauf

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um ein Führungszeugnis zu beantragen:

 Das Führungszeugnis wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und je nach Art des Führungszeugnisses an Ihre Meldeadresse oder an die von Ihnen angegebene Behörde gesendet.

Rechtsgrundlagen

§ 30 und §30 a Bundeszentralregistergesetz