Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wohnung abmelden

Details

  • Die häufigsten Gründe für eine Abmeldung sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland

  • Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kosten

Die Abmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.

Fristen

frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder

  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aller abzumeldenden Personen

Verfahrensablauf

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Ihre Wohnung im Bürgerbüro abzumelden.

  1. Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive einer Kopie von Ihrem Ausweisdokument per Post oder E-Mail im Bürgerbüro ein.

oder

  1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei. Der Termin kann auch von einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter wahrgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz BMG