Wohnung abmelden
Details
Die häufigsten Gründe für eine Abmeldung sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kosten
Die Abmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.
Fristen
frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Unterlagen
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aller abzumeldenden Personen
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Ihre Wohnung im Bürgerbüro abzumelden.
Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive einer Kopie von Ihrem Ausweisdokument per Post oder E-Mail im Bürgerbüro ein.
oder
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei. Der Termin kann auch von einem schriftlich bevollmächtigten Vertreter wahrgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz BMG