Ausländerbehörde Stadt Gütersloh
Die ausländerrechtlichen Fragestellungen aller Ausländer mit wohnhaft in Gütersloh werden durch den Bürger- und Ausländerangelegenheiten – Ausländerbehörde wahrgenommen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen nach dem AsylG und Duldungen nach dem AufenthG
- Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Personen im laufenden oder negativ beschiedenen Asylverfahren
- Erteilung und Verlängerung bzw. Übertragungen von Aufenthaltstiteln wie Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse, Blaue Karten-EU, Aufenthaltskarten für Angehörige von EU-Bürgern, etc.
- Annahme und Weiterleitung resp. Bearbeitung von Anträgen auf Änderung der Wohnsitzauflagen
- Stellungnahmen der Ausländerbehörde im Visumsverfahren
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen (sog. „Einladungen“), denn wer beabsichtigt, eine Person nach Deutschland einzuladen, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss regelmäßig eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben. In ihr erklärt der Einladende, dass er alle Kosten des Lebensunterhalts des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit sowie der Ausreise übernehmen wird. Die Verpflichtungserklärung wird anschließend beglaubigt und kann vom Gastgeber an die zuständige Auslandsvertretung versandt werden. Soweit die eingeladene Person nicht selbst für ihren Aufenthalt krankenversichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts.
- Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, u. a. Beantragung von Fördermitteln über IOM (International Organisation für Migration)