Informationen zur Einbürgerung
Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27.06.2024:
Aufgrund der Neuerungen des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) kommt es aufgrund erheblicher Antragsanfragen sowie Antragseingängen zu deutlichen verlängerten Bearbeitungszeiten sowie persönlichen Rückmeldungen. Diesbezüglich kann es aufgrund von personenspezifischen Besonderheiten im Einzelfall auch zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen sowie Mehrfachsendungen desselben Sachverhalts per E-Mail ab, um den Bearbeitungsprozess nicht zu verzögern. Das Einbürgerungsteam der Stadt Gütersloh wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Informationen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht (StARModG) –
Kurzüberblick der geänderten Erfordernisse:
- Einen rechtmäßigen Aufenthalt von insgesamt 5 Jahren
- Möglichkeit der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (Heimatstaatsangehörigkeit)
- Verschärfung der Lebensunterhaltssicherung – jeglicher öffentliche Leistungsbezug (auch in der Bedarfsgemeinschaft) kann ein absolutes Einbürgerungshindernis darstellen
- Ausweitung sowie Konkretisierung des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie Loyalitätserklärung der Bundesrepublik Deutschland