Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Ausländerstelle:

Frau steht vor einer Tafel auf der mit Kreide "FAQ" steht

Muss ich für meine Angelegenheiten einen Termin in der Ausländerstelle vereinbaren?

Ja, bitte vereinbaren Sie telefonisch unter Tel. 05241/82-1 oder per Email an bhgtrslhd einen Termin zur Vorsprache.

Wie lange dauert es, bis mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und/oder der Reiseausweis für Flüchtlinge geliefert werden?

eATs und Reiseausweise für Flüchtlinge werden von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt und dann zur Ausländerstelle geschickt. Sie erhalten dann von hier aus eine Benachrichtigung, dass die Dokumente in der Ausländerstelle abgeholt werden können. Von der Beantragung bis zur Aushändigung der Dokumente vergehen erfahrungsgemäß zwischen 4-6 Wochen. Gleichwohl kann sich der Zeitraum, besonders zu „Stoßzeiten“ wie vor den Ferien, verlängern.

Kann ich die Gebühren in der Ausländerstelle auch mit EC-Karte bezahlen?

Gebühren können ausschließlich per EC-Karte bezahlt werden.

Meine Familienangehörigen haben ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft im Ausland beantragt. Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer der Visa für Familienzusammenführungen ist in jedem Fall unterschiedlich lang. Sie kann sich über Monate hinweg strecken. Die Ausländerstelle kann keine Auskünfte über den Sachstand geben, da sie das Verfahren selber nicht betreibt. Bitte wenden Sie sich deshalb an die jeweilige deutsche Botschaft, in der das Visum beantragt wurde.

Kann ich verreisen, wenn mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) abgelaufen ist?

Sollte Ihr eAT abgelaufen sein und Sie verreisen wollen, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit der Ausländerstelle auf. Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen kann dann ein neuer eAT beantragt werden. Sollte Ihre Reise vor Anlieferung des eAT liegen, kann Ihnen gegen Vorlage einer entsprechenden Flugbestätigung und Zahlung eine zusätzlichen Gebühr auch direkt ein Aufkleber in den Reisepass geklebt werden, mit welchem Sie dann verreisen können.

Ich möchte in den Urlaub verreisen, aber mein Nationalpass ist abgelaufen. Was ist zu tun?

Nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit der Botschaft Ihres Heimatlandes auf. Nur von dort kann ein neuer Reiseausweis ausgestellt werden. Die Ausländerstelle ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt, Nationalpässe auszustellen.

Ich bin als Asylberechtigter, als subsidiär schutzberechtigter, als Flüchtling oder als Person mit Abschiebehindernissen vom BAMF anerkannt worden und habe eine Wohnsitzauflage erhalten. Ich möchte aber von Gütersloh in eine andere Stadt umziehen. Was ist zu tun?

Ein Umzug wird bei bestehender Wohnsitzauflage nur aus ganz bestimmten Gründen genehmigt, bspw. wenn eine Familienzusammenführung (Ehepartner oder Eltern zu minderjährigen Kindern) stattfinden soll oder Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in der Zuzugskommune aufnehmen möchten/aufgenommen haben. Die Beantragung des Umzugs muss bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-fluechtlinge/antrag-auf-aenderung-oder-aufhebung-der-wohnsitzzuweisung

Ich befinde mich noch im Asylverfahren und wurde der Stadt Gütersloh zugewiesen. Ich möchte aber in eine andere Kommune umziehen. Was muss ich tun?

Bei Personen im Asylverfahren genehmigt die Bezirksregierung Arnsberg den Umzug. Bitte wenden Sie sich hierzu per Email an nntrgmvrtlngbrnrwd oder per Telefon an +49 2931/82-2359 oder +49 2931/82-2863. Sie finden den entsprechenden Antrag auf hier im Downloadbereich auf der Website. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ausländerstelle der Stadt Gütersloh das Verfahren nicht betreibt und deshalb auch keine Sachstandsmitteilungen geben kann.

Was muss ich tun, wenn ich als Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen möchte?

Als Asylbewerber muss jede Arbeit vor der Aufnahme genehmigt werden. Dazu müssen vom Arbeitgeber ein Formblatt ausgefüllt werden, die Sie sich hier auf der Website downloaden oder aber in der Ausländerstelle persönlich abholen können. Die ausgefüllten Formblätter geben Sie bitte in der Ausländerstelle ab. Dort wird nach Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit geprüft, ob eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.

Keine Einträge vorhanden

Ich möchte gerne auf Dauer zurück in mein Heimatland reisen, aber mir fehlen die finanziellen Mittel dazu. An wen kann ich mich wenden?

Sprechen Sie bitte bei der Ausländerstelle der Stadt Gütersloh vor. Dort kann mit Ihnen ein Antrag auf finanzielle Förderung bei IOM (International Organisation for Migration) gestellt werden. Vorabinformationen finden Sie auch auf der Webseite von IOM oder auf diesen Merkblättern:

Keine Einträge vorhanden

Ich kann meinen eAT oder Reiseausweis nicht selber abholen. Kann ich jemanden damit beauftragen?

Ja, Sie können eine anderer Person mit der Abholung Ihrer Dokumente beauftragen. Hierfür ist jedoch eine Vollmacht notwendig, die Sie hier downloaden können. Ohne eine entsprechende Vollmacht werden keine Dokumente an Dritte ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht auch nur für die Abholung der Dokumente gilt. Die Beantragung muss von Ihnen persönlich erfolgen, da Unterschriften geleistet werden müssen und Fingerabdrücke genommen werden. 

Ich möchte, dass mich eine dritte Person in meinen Angelegenheiten gegenüber der Ausländerstelle vertritt oder mir bei der Durchführung meiner Angelegenheiten hilft. Ist das möglich?

Ja, Sie können sich von einer dritten Person vertreten lassen oder die Hilfe einer dritten Person in Anspruch nehmen. Dafür ist es notwendig, dass der Ausländerstelle schriftlich bekannt gemacht wird, dass Sie diese Person beauftragen möchten. Sie können für die Beauftragung hier eine Vollmacht downloaden und entsprechend ausfüllen und unterschreiben lassen. Bitte legen Sie diese Vollmacht dann im Original in der Ausländerstelle vor. Rechtsanwälte erstellen eine auf sie lautenden Vollmacht ganz automatisch. Daher brauchen Sie das Formular für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht.

Anfahrt Ausländerstelle

 
 
 

Anschrift

Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

Kontakt und Informationen

T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
Kontaktformular

Social Media

 
 

Sprachversion

Englische Sprachversion öffnen
Französische Sprachversion öffnen
Leichte Sprache öffnen