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Bauordnung Verwaltung

Hier finden Sie Hinweise, die Ihnen den Weg zum vollständigen Bauantrag helfen sollen. Wir informieren Sie insbesondere über die formalen Aspekte, die das Baurecht von der Planung bis zum Einzug fordert.

Himmel mit einem Wolkenhaus im Vordergrund

Der Fachbereich Bauordnung bietet ein Beratungs- und Informationsangebot für alle Bauwilligen in Gütersloh. Das Angebot richtet sich an Bauherren und Unternehmer/innen, die in Gütersloh investieren wollen, sowie an Architekt/innen und Bauingenieure/innen. Wir unterstützen Sie durch umfangreiche Beratungen und Hilfestellungen in baurechtlichen Verfahren bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens.

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Wohnungs- und Teileigentum wird durch Eintragung ins Grundbuch begründet. Voraussetzung für eine Eintragung ist der dem notariellen Vertrag beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beizufügende, mit dem Prüfvermerk der Bauaufsicht versehene Aufteilungsplan und eine von der Baugenehmigungsbehörde ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Antrag und nähere Infos:

Rita Wolharn, Tel. 05241 / 82-3650
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Annika Popovski, Tel. 05241 / 82-3292
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Akteneinsicht in Bau- (Haus-) akte

Grundstückseigentümer/innen oder deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, die ihr Grundstück betreffenden Hausakten einzusehen. Auf Wunsch und gegen Gebühr kann (bei Wohngebäuden) die gesamte Hausakte mit Genehmigungsbescheiden und Bauvorlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibungen etc.) als PDF-Datei per E-Mail zugesandt werden.

Um eine Akteneinsicht zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail an rsllbnskgtrslhd mit folgenden Informationen:

  • Straße und Hausnummer des Objektes
  • Rechnungsadresse
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Eigentümernachweis (Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin bzw. Kopie des Personalausweises, wenn Sie selbst Eigentümer/in sind)

Nach telefonischer Absprache können auch Einsichten vor Ort genommen werden, insbesondere bei Gewerbeobjekten (dienstags und donnerstags vormittags).

Ansprechpartner:

Ursula Lubanski                                                                                                                                                   Stephanie Müller-to Berens                                                                                                                                  Tel. 05241 / 82-2398                                                                                          rsllbnskgtrslhd

Baulastenauskunft

Die Stadt Gütersloh als untere Bauaufsichtsbehörde führt für das Gebiet der Stadt Gütersloh das Baulastenverzeichnis. Durch Baulast kann u.a. die Erschließung eines Grundstücks (Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht) gesichert werden. Auch kann eine auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandfläche auf das eigene Grundstück übertragen oder der Stellplatznachweis für andere Grundstücke übernommen werden. Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können gegen Gebühr von jedermann angefordert werden.
Die Eintragung von Baulast erfolgt im Regelfall im Zusammenhang mit einem Bauantrag. Grundsätzlich ist dazu ein von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten amtlichen Lagerplan erforderlich. Die Baulasteintragung kann formlos oder über einen vordruck beantragt werden. Dem Antrag sollte gleich die Bereitschaftserklärung des späteren Baulastengebers beigefügt sein. 

Infos über:

Rita Wolharn, Tel. 05241 / 82-3650
rtwlhrngtrslhd
Annika Popovski, Tel. 05241 / 82-3292
nnkppvskgtrslhd