Mietspiegel der Stadt Gütersloh 2018 gültig ab 1. Juli 2018
Ortsübliche Vergleichsmiete (Stichtag 1. Januar 2018)
Nettokaltmiete in Euro je Quadratmeter monatlich in mittlerer Wohnlage
Hinweise zum Mietspiegel:
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Gütersloh üblicherweise gezahlten Mieten, wie sie in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Der Mietspiegel schafft Markttransparenz über die Höhe der Miete für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er bietet für Vermieter und Mietern eine Orientierungshilfe zur Mietpreisvereinbarung sowie Mietpreisanpassung und hilft Konflikte zwischen den Vertragspartner zu vermeiden.
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel. Ein einfacher Mietspiegel nach §558c BGB stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt und anerkannt worden ist. Für die Stadt Gütersloh gab es seit 1985 einfache Mietspiegel nach § 558c BGB. Der letzte einfache Mietspiegel ist von 2013. Die Mietspiegel 2016 und 2018 sind qualifizierte Mietspiegel im Sinne des §558d Abs. 1 BGB.
Die Daten des Mietspiegels 2016 beruhen auf einer von F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Hamburg, im Auftrag der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Kreisverwaltung Gütersloh durchgeführten repräsentativen Vermieterbefragung mit dem Stichtag 1. Januar 2016. Im Rahmen dieser Datenerhebung wurden Mietdaten für alle Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh abgeleitet. Der Auswertung im Stadtgebiet Gütersloh liegen gut 3.700 Datensätze zu Grunde.
Stadt Gütersloh
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