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Mietspiegel 2022

Der neue Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Gütersloh liegt vor - er gilt seit dem 1. Juli 2022 und ersetzt damit den Mietspiegel 2020.

Der vorliegende Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er wurde am 23.6.2022 von der Stadt Gütersloh anerkannt. Er gilt zwei Jahre lang ab Inkrafttreten und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d Abs. 1 BGB.

Mietspiegel der Stadt Gütersloh 2022 gültig ab 1. Juli 2022
Ortsübliche Vergleichsmiete (Stichtag 1. Januar 2022)
Nettokaltmiete in Euro je Quadratmeter monatlich in mittlerer Wohnlage

Netto-Kaltmiete (Mittelwert und 2/3-Spanne in €/m² pro Monat)

Baujahr /

Wohnungs-größe

Bis 1960

1961
bis 1967

1968
bis 1977

1978
bis 1994

1995
bis 2002

2003
bis 2012

2013
bis 2019

25 m²
bis 50 m²

6,74
6,36-7,10

7,24
6,61-7,92

6,70
5,71-7,96

7,55
6,36-8,80

7,66
6,57-8,75



Über 50 m²
bis 65 m²

6,53
6,29-7,00

6,45
6,23-6,91

5,77
5,09-6,41

6,85
6,08-7,67

7,09
6,36-7,84

7,99
6,95-8,88

9,35
8,48-10,08

Über 65 m²
bis 80 m²

6,30
5,86-6,89

6,08
5,41-6,58

5,64
5,29-6,27

6,59
5,82-7,37

7,25
6,62-7,97

7,41
6,34-8,22

9,22
8,50-10,08

Über 80 m²
bis 95 m²

6,61
6,01-7,61

6,35
6,04-6,80

5,68
5,30-5,91

6,69
5,94-7,20

7,05
6,55-7,49

6,94
6,02-8,31

8,66
8,11-9,68

Über 95 m²

6,02
5,18-7,30

6,36

5,62-7,43

5,73
5,15-6,33

6,56
5,67-7,53

6,78
5,70-7,83

8,11
7,09-8,99

9,40
8,47-10,68

Hinweise zum Mietspiegel:

  • Die in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Mietwerte gelten nur für Wohnungen, die in der mittleren Wohnlage einzuordnen sind. Für Wohnungen, die sich in der guten Wohnlage befinden liegt die ortsübliche Vergleichsmiete 0,53 €/m² über den Beträgen des jeweils zugehörigen Tabellenfeldes. Die Gebiete der guten Wohnlage sind in der Mietspiegelbroschüre auf den Seiten 18 bis 20 dargestellt. Die übrigen Gebiete sind grundsätzlich der mittleren Wohnlage zuzuordnen.
  • Bei Fallzahlen von 10 bis 20 sind die Tabellenfelder grau unterlegt. In diesen Feldern ist die Aussagekraft eingeschränkt, sodass auch die Mietspannen ähnlicher Wohnungstypen zu beachten sind. Grau unterlegte Tabellenfelder haben nur eine bedingte Aussagekraft
    (10 bis unter 19 Mietwerte).
  • Bei leeren Tabellenfeldern lag für eine verlässliche Aussage keine genügende Zahl von Mietwerten vor (unter 10 Mietwerte).

Mietspiegel allgemein

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Gütersloh üblicherweise gezahlten Mieten, wie sie in den letzten sechs Jahren (bezogen auf das Datum der Datenerhebung, den 01.01.2020) vereinbart oder geändert worden sind und durch Fortschreibung mittels Verbraucherpreisindex zum 01. 01.2022 an die Marktentwicklung angepasst wurde.

Der Mietspiegel schafft Markttransparenz über die Höhe der Miete für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. Er bietet für Vermieter und Mietern eine Orientierungshilfe zur Mietpreisvereinbarung sowie Mietpreisanpassung und hilft Konflikte zwischen den Vertragspartner zu vermeiden.

Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel.
Ein einfacher Mietspiegel nach §558c BGB stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt und anerkannt worden ist. Für die Stadt Gütersloh gab es seit 1985 einfache Mietspiegel nach § 558c BGB. Der letzte einfache Mietspiegel ist von 2013.

Datenerhebung

Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von den Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh durchgeführten repräsentativen Vermieterbefragung mit dem Stichtag 1. Januar 2020.
Die Beratung der Stadtverwaltung hinsichtlich der Datenerhebung und die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Auswertung des Mietspiegels erfolgte durch die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH. Im Rahmen dieser Datenerhebung wurden Mietdaten für alle Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh abgeleitet. Der Auswertung im Stadtgebiet Gütersloh liegen über 3.600 Datensätze zu Grunde.

Informations- und Ansprechpartner: Allgemeine Informationen (keine Beratung)

Allgemeine Informationen (keine Beratung):
Stadt Gütersloh
Fachbereich Bauverwaltungsservice Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Tel. (05241) 822954
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Information und Beratung für ihre Mitglieder/-innen

Mieterbund Ostwestfalen Lippe e.V. im Deutschen Mieterbund
- Geschäftsstelle Gütersloh -
Königstraße 38
33330 Gütersloh
Tel. (05241) 1 40 96
Fax (05241) 2 02 45
Zur Webseite www.mieterbund-owl.de
gtrslhmtrbnd-wld

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag - 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch - 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr
Freitag - 08.30 - 12.30 Uhr

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e. V.
Neuenkirchener Str. 33/
Ecke Thesings Allee
33332 Gütersloh
Tel. (05241) 580 795
Fax (05241) 179 9085
Zur Webseite www.haus-und-grund-ostw-lippe.de
hwg-gtwbd

Geschäftszeiten:
Dienstag 15.30 - 18.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.30 Uhr
Persönliche Beratung für Mitglieder/-innen nach Terminabsprache