Der neue Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Gütersloh liegt vor - er gilt seit dem 1. Juli 2020 und ersetzt damit den Mietspiegel 2018.
Der vorliegende Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Er wurde am 25.06.2020 von der Stadt Gütersloh anerkannt. Mit Datum vom 26.05.2020 haben auch der Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V. sowie der Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.V. dem Mietspiegel zugestimmt. Er gilt zwei Jahre lang ab Inkrafttreten und ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des §558d Abs. 1 BGB.
Mietspiegel der Stadt Gütersloh 2020 gültig ab 1. Juli 2020
Ortsübliche Vergleichsmiete (Stichtag 1. Januar 2020)
Nettokaltmiete in Euro je Quadratmeter monatlich in mittlerer Wohnlage
Hinweise zum Mietspiegel:
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Gütersloh üblicherweise gezahlten Mieten, wie sie in den letzten sechs Jahren (bezogen auf das Datum der Datenerhebung, den 01.01.2020) vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel schafft Markttransparenz über die Höhe der Miete für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit. Er bietet für Vermieter und Mietern eine Orientierungshilfe zur Mietpreisvereinbarung sowie Mietpreisanpassung und hilft Konflikte zwischen den Vertragspartner zu vermeiden.
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel.
Ein einfacher Mietspiegel nach §558c BGB stellt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt und anerkannt worden ist. Für die Stadt Gütersloh gab es seit 1985 einfache Mietspiegel nach § 558c BGB. Der letzte einfache Mietspiegel ist von 2013.
Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer von den Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh durchgeführten repräsentativen Vermieterbefragung mit dem Stichtag 1. Januar 2020.
Die Beratung der Stadtverwaltung hinsichtlich der Datenerhebung und die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Auswertung des Mietspiegels erfolgte durch die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH. Im Rahmen dieser Datenerhebung wurden Mietdaten für alle Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh abgeleitet. Der Auswertung im Stadtgebiet Gütersloh liegen über 3.600 Datensätze zu Grunde.
Allgemeine Informationen (keine Beratung):
Stadt Gütersloh
Fachbereich Bauverwaltungsservice Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Tel. (05241) 822954
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Mieterbund Ostwestfalen Lippe e.V. im Deutschen Mieterbund
- Geschäftsstelle Gütersloh -
Königstraße 38
33330 Gütersloh
Tel. (05241) 1 40 96
Fax (05241) 2 02 45
www.mieterbund-owl.de
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag - 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch - 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr
Freitag - 08.30 - 12.30 Uhr
Neuenkirchener Str. 33/
Ecke Thesings Allee
33332 Gütersloh
Tel. (05241) 580 795
Fax (05241) 179 9085
www.haus-und-grund-ostw-lippe.de
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Geschäftszeiten:
Dienstag 15.30 - 18.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.30 Uhr
Persönliche Beratung für Mitglieder/-innen nach Terminabsprache
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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