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Darlehens- und Zinsangelegenheiten

Die NRW.Bank fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Bau oder Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumwohnung.

Darlehens- und Zinsangelegenheiten

Die Förderung ist möglich für Haushalte und Lebensgemeinschaften, die eine bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung von mind. 50) bestehen. Auch Einpersonenhaushalte werden berücksichtigt.

Eine Erstberatung zu den Förderprogrammen der NRW.BANK erhalten Sie von Montag bis Donnerstag von 8-18 Uhr und Freitag von 8-17 Uhr
T: +40 211 / 91741-4800
info@nrwbank.de

Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen des Fachbereichs Bauordnung und Vermessung, Abteilung Wohnen, der Stadt Gütersloh.

Zinsvergünstigungen

Wenn Sie Ihr Eigenheim, Ihre Eigentumswohnung mit Darlehen der NRW.Bank finanziert haben, werden Sie bei einer Zinspflicht von dort mit den entsprechenden Unterlagen angeschrieben.

Rückzahlung von NRW.Bank-Darlehen

Wenn Sie vorhaben, Landesdarlehen vorzeitig zurückzuzahlen, können Sie sich über den Ablauf bei Ihrer Ansprechperson bei der NRW.Bank informieren.
Sofern Sie Darlehen vorzeitig oder planmäßig zurückzahlen, erhalten Sie als Eigentümer/in zunächst von dort eine Bestätigung darüber.
Danach bestätigt Ihnen die Stadt Gütersloh diesen Sachverhalt mit dem zusätzlichen Hinweis, ab wann Ihr Eigenheim, Ihre Eigentums- oder Mietwohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.
Die Bearbeitung bei der Stadt Gütersloh ist gebührenfrei.

Weiterführende Informationen