Wohnberechtigungsscheine

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) mieten möchten, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass diese Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen des sozialen Wohnungsbaues genutzt werden.

Schlüssel, Wohnen

Maßgebend für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Größe der Wohnung und das jeweilige Einkommen, welches eine gesetzlich vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht übersteigen darf. Der Wohnberechtigungsschein wird vom Ausstellungsdatum für die Dauer eines Jahres erteilt und gibt die zum Haushalt gehörenden Personen und die maximale Größe der künftigen Wohnung an.
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Das Ausstellen eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig und kostet 10€.

 
 
 

Anschrift

Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

Kontakt und Informationen

T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
Kontaktformular

Social Media

 
 

Sprachversion

Englische Sprachversion öffnen
Französische Sprachversion öffnen
Leichte Sprache öffnen