Geobasisdatenerfassung und Vermessung
Vermessungsdienstleistungen werden im Fachbereich Vermessung der Stadt Gütersloh nur im Auftrag anderer städtischer Fachbereiche durchgeführt.
Bei den Vermessungsdienstleistungen handelt es sich um:
- Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (§ 2 Abs. 4 VermKatG NRW)
- Grundstücksteilungen im Zusammenhang mit städtischen Grunderwerbsmaßnahmen bzw.
städtischen Grundstücksverkäufen
- Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung städtischer Hochbauten z.B. Schulen,
Kindertagesstätten, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, kulturell genutzte Gebäude - Bauvorbereitende und baubegleitende Ingenieurvermessungen
- Topografische Vermessungen nach Lage und Höhe zur Planungsvorbereitung von Maßnahmen der
Verkehrsplanung und des Straßenbaus, der Stadtentwässerung, der Grünflächenplanung, des
Hochbaus und der Bauleitplanung
- Absteckungsvermessung zu Baubeginn der obengenannten Maßnahmen
- baubegleitende Grenzvermessungen (Grenzanzeigen) für die obengenannten Maßnahmen sowie
Baukontrolle - Topografische Schlussvermessung nach Beendigung städtischer Baumaßnahmen zwecks Bestandsdokumentation (Kanalkataster, Straßentopografie, Grünflächenkataster)
Zu den Vermessungsdienstleistungen gehören:
- die vermessungstechnische Arbeitsvorbereitung im Innendienst
- die vermessungstechnische Datenübertragung bzw. Datenerfassung im Außendienst
- die vermessungstechnische Nachbereitung und Qualitätskontrolle im Innendienst
Vermessungsdienstleistungen für private Antragsteller werden nicht erbracht.