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Geobasisdatenerfassung und Vermessung

Vermessungsdienstleistungen werden im Fachbereich Vermessung der Stadt Gütersloh nur im Auftrag anderer städtischer Fachbereiche durchgeführt.

Bei den Vermessungsdienstleistungen handelt es sich um:

  • Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters (§ 2 Abs. 4 VermKatG NRW)
    - Grundstücksteilungen im Zusammenhang mit städtischen Grunderwerbsmaßnahmen bzw.
       städtischen Grundstücksverkäufen
    - Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung städtischer Hochbauten z.B. Schulen,
       Kindertagesstätten, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, kulturell genutzte Gebäude
  • Bauvorbereitende und baubegleitende Ingenieurvermessungen
    - Topografische Vermessungen nach Lage und Höhe zur Planungsvorbereitung von Maßnahmen der
       Verkehrsplanung und des Straßenbaus, der Stadtentwässerung, der Grünflächenplanung, des
       Hochbaus und der Bauleitplanung
    -
    Absteckungsvermessung zu Baubeginn der obengenannten Maßnahmen
    - baubegleitende Grenzvermessungen (Grenzanzeigen) für die obengenannten Maßnahmen sowie
       Baukontrolle
  • Topografische Schlussvermessung nach Beendigung städtischer Baumaßnahmen zwecks Bestandsdokumentation (Kanalkataster, Straßentopografie, Grünflächenkataster)

Zu den Vermessungsdienstleistungen gehören:

  • die vermessungstechnische Arbeitsvorbereitung im Innendienst
  • die vermessungstechnische Datenübertragung bzw. Datenerfassung im Außendienst
  • die vermessungstechnische Nachbereitung und Qualitätskontrolle im Innendienst

Vermessungsdienstleistungen für private Antragsteller werden nicht erbracht.