Die Stadt vergibt städtische Bauplätze für einen bestimmten Personenkreis.
Ab dem 01.01.2023 ist es wieder möglich, einen Antrag auf Bauplatzvergabe nach dem Kommunalen Baulandmanagement (KBM) zu stellen.
Das Formular und das Merkblatt hierzu finden Sie nebenstehend als Download.
Im Verfahren befindliche Bewerber*innen müssen sich bei der Vergabe nach einem Punktesystem bewerten und vergleichen lassen.
Bei diesem Vergleich spielen folgende Kriterien eine Rolle:
- Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz in Gütersloh
- Familienstand, Alter und Kinderzahl
- Einkommenshöhe; Familienjahresbrutto nicht über 75.500,-- € + Freibetrag je minderjährigem Kind, das im Haushalt lebt, in Höhe von 3.000,-- €
- Bereits vorhandenes Grundstückseigentum kann zur Ablehnung des Antrags führen
- Dauer der laufenden Bewerbung
Hinweis: Eine Aufnahme in die Bewerberliste ist grundsätzlich mit der Entrichtung einer einmaligen Schutzgebühr in Höhe von 50,- € verbunden.
Reinhild Gierecker
Vergabe von Wohnbauflächen
Telefon: 05241/82-2734
Anschrift: Fachbereich Bauverwaltungsservice - Grundstücksverkehr -,
Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh, Haus I.
Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
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