Wohnberechtigungsscheine
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) mieten möchten, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass diese Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen des sozialen Wohnungsbaues genutzt werden.
Maßgebend für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Größe der Wohnung und das jeweilige Einkommen, welches eine gesetzlich vorgeschriebene Einkommensgrenze nicht übersteigen darf. Der Wohnberechtigungsschein wird vom Ausstellungsdatum für die Dauer eines Jahres erteilt und gibt die zum Haushalt gehörenden Personen und die maximale Größe der künftigen Wohnung an.
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.
Das Ausstellen eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig und kostet 10€.