Umzug – Unsere Tipps für Ihren Wohnungswechsel
Sie sind gerade nach Gütersloh gezogen oder wollen dies noch tun? Herzlich willkommen in unserer Stadt!
Im Zusammenhang mit einem Umzug sind etliche Dinge zu bedenken und zu erledigen, bis man sich im neuen Zuhause auch entspannen kann. Im Folgenden gibt es alle wichtigen Informationen dazu.
Unsere Tipps für Ihren Wohnungswechsel
Damit ein Umzug möglichst stressfrei und reibungslos verläuft, ist eine gute Planung das A und O. Dabei können Ihnen unsere nachstehenden Tipps helfen, im Umzugsstress den Überblick zu behalten und sich vorab über zu erledigende Behördengänge zu informieren.
Vor dem Umzug
Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie als Ausländer / Ausländerin aus einem Staat stammen, der nicht zur Europäischen Union gehört, und neu aus dem Ausland nach Gütersloh ziehen, benötigen Sie für einen Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung und somit fast immer ein Visum zur Einreise, wenn Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder hier arbeiten wollen. Sie sollten sich daher rechtzeitig vor einer Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Aufenthaltsstaat über die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen informieren.
Für Staatsangehörige der Europäischen Union und teilweise auch für deren Familienangehörige – soweit sie nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben – gelten bei einem Aufenthalt in Deutschland die besonderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes/EG. Diese Staatsangehörigen benötigen deshalb für die Einreise und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten keine Aufenthaltserlaubnis. Nach den Bestimmungen des Aufenthaltgesetzes/EG können Sie bei einem Aufenthalt über drei Monate hinaus eine Aufenthaltserlaubnis/EG beantragen, die sie in der Regel bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen unproblematisch erhalten.
Kindergartenplatz beantragen
Benötigen Sie nach Ihrem Zuzug nach Gütersloh einen Kindergartenplatz für Ihr Kind, können Sie sich schon vorher beim Fachbereich Jugend informieren, wo in der Nähe Ihrer zukünftigen Wohnung Tageseinrichtungen für Kinder vorhanden und Plätze frei sind.
Die Online-Beantragung und -Auswahl eines Kita-Platzes können Sie unter dem Online-Portal webKita durchführen.
Schule suchen / Schulanmeldung
Wollen Sie sich schon vor Ihrem Umzug nach Gütersloh darüber informieren, welche Schulen es in Gütersloh für Ihr schulpflichtiges Kind gibt, finden Sie eine Übersicht unter www.schule.guetersloh.de.
Wohnungsvergabe / Wohnungsvermittlung / Wohngeld / Wohnberechtigungsbescheinigung
Sie suchen eine günstige Mietwohnung in Gütersloh oder wollen sich z. B. über staatliche Mietzuschüsse und Wohngeld informieren?
Beim Fachbereich Bauordnung erhalten Sie Informationen und Beratung rund um Wohnungsvormerkungen und Dringlichkeitseinstufung und über
- Vergabe städtischer Wohnungen
- Sozialwohnungen mit Besetzungsrechten
- Allgemeine und gezielte Wohnberechtigungsbescheinigungen
unter Tel. (05241) 82-3574 oder 82-2133.
Sperrmüll
Haben Sie alte Einrichtungsgegenstände, die Sie – z. B. im Zusammenhang mit Ihrem Wohnungswechsel – ordnungsgemäß entsorgen wollen? Zeit für den Sperrmüll!
Nach dem Umzug
An-, Ab- oder Ummeldung
Die An-, Ab- oder Ummeldung Ihrer Wohnung in Gütersloh muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug oder Aufgabe der Wohnung erfolgen.
Änderung von Pässen, Ausweisen, Führerscheinen und Fahrzeugdokumenten
- Personalausweis: Bei Ihrer Anmeldung mit Hauptwohnung in Gütersloh oder einem Umzug innerhalb der Stadt trägt das Bürgerbüro Ihre neue Anschrift in ihrem Personalausweis ein.
- Reisepass: Bei Ihrer Anmeldung mit Hauptwohnung in Gütersloh oder einem Umzug innerhalb der Stadt trägt das Bürgerbüro Ihre neue Anschrift in ihrem Pass oder Kinderreisepass ein.
- Fahrzeugpapiere: Bei einem Zuzug nach Gütersloh müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Die Umschreibung wird beim Straßenverkehrsamt des Kreises Gütersloh vorgenommen. Die Änderung des Fahrzeugscheins kann auch beim Bürgerbüro beantragt werden, wenn der Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh stattfindet, noch kein Adressaufkleber auf dem Fahrzeugschein vorhanden ist und das Auto eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat.
Hundesteuer – Hund anmelden
Für Hunde, die in Ihren Haushalt in Gütersloh aufgenommen werden, besteht ab diesem Zeitpunkt Hundesteuerpflicht. Dazu müssen Sie Ihren Hund unmittelbar nach Aufnahme, spätesten nach 14 Tagen anmelden. Zuständig für das An-, Ab- und Ummelden von Hunden ist das Bürgerbüro der Stadt Gütersloh.
Strom, Gas, Wasser
Strom, Gas, Wasser an-, ab-, ummelden können Sie in Gütersloh online bei den Stadtwerken Gütersloh GmbH.
Über Ihre neue Anschrift informieren
Ihre neue Adresse sollten Sie nicht nur Freunden und Familie mitteilen, sondern auch folgenden Institutionen, Firmen und Vereinen:
- Banken und Sparkassen
- Post (Einen Nachsendeauftrag können Sie in allen Postfilialen oder online unter www.nachsenden.info stellen.)
- Zeitungs- und Zeitschriftenverlage (Abonnements),
- Theater- und Konzerthäusern (Abonnements) sowie anderen Einrichtungen, von denen Sie Dauerkarten o. Ä. besitzen
- Kindergarten, Schule,
- Telefonanbieter (Ihre bisherige Nummer können Sie bei Umzügen innerhalb einer Kommune in der Regel beibehalten.)
- Gebühreneinzugszentrale GEZ,
- Vereine u. ä., bei denen Sie Mitglied sind,
- Ihre Krankenkasse und Versicherungen
- Ihr Arbeitgeber.
Auch folgende Ämter, Behörden und andere öffentliche Stellen müssen Ihre neue Adresse ggf. wissen, z.B.:
- Agentur für Arbeit
- Kreiswehrersatzamt
- BAföG-Amt
- Finanzamt