Brandverhütungsschau
Die Feuerbeschau, Brandsicherheitsschau oder Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen.
Die Brandverhütungsschau umfasst außerdem Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhütung von Explosionen und zur Abwendung von Gefahren für die Feuerwehren im Einsatz.
Die Brandverhütungsschau erstreckt sich auf Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten (Objekte), bei denen ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko besteht beziehungsweise durch einen Brand eine größere Anzahl von Menschen, Sachwerte oder die Umwelt in erheblichem Maße gefährdet werden.
Wo und warum wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?
Gesetzliche Grundlage bildet hier der § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). In Gebäuden, Betrieben oder Einrichtungen, die ein erhöhtes Gefährdungspotential besitzen, in denen sich viele Personen aufhalten oder in denen bedeutende Sachwerte untergebracht sind, werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der baulichen, anlagentechnischen oder organisatorischen Vorschriften hin überprüft.
Ziel ist es, den Nutzern eine Selbstrettung zu gewährleisten sowie der Feuerwehr eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung zu ermöglichen.
Wann wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?
Brandverhütungsschauen werden in einem Zeitraum von höchstens sechs Jahren durchgeführt. In begründeten Fällen wird diese Frist auch verkürzt.
Welche Kosten entstehen durch eine Brandverhütungsschau?
Gemäß der vom Rat der Stadt Gütersloh verabschiedeten Entgeltordnung werden die Kosten einer Brandverhütungsschau dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Dabei wird die tatsächlich aufgewendete Zeit für An- und Abfahrt, Vor- und Nachbereitung, Amtshandlung vor Ort sowie Bericht- und Rechnungserstellung und der eingesetzten Fahrzeuge mit entsprechendem Stundensatz summiert. Die Rechnungsstellung erfolgt pro begangenem Objekt, wobei aufgrund der baurechtlichen Einordnung an einer Adresse mehrere Objekte vorhanden sein können, z.B. eine Tiefgarage und eine Fläche für die Feuerwehr. In solchen Fällen erhalten die Eigentümer aus abrechnungstechnischen Gründen jeweils eine eigene Rechnung pro Objekt.