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Feuerlöscher

Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird. Bei Feuerlöschern handelt es sich um Druckbehälter. Nicht alle Löschmittelbehälter stehen jedoch dauerhaft unter Druck.

 

In welchem Zeitraum muss ein „abgelaufener“ Feuerlöscher geprüft bzw. ersetzt werden?

Grundsätzlich schreibt die betreffende Norm für die Instandhaltung von Feuerlöschern einen maximalen Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von 2 Jahren vor. In Betrieben ist gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Nr. 6.3.2 jeder Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen. Von dieser Prüfung der Funktionsfähigkeit durch den Sachkundigen bleiben die zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher nach der Betriebssicherheitsverordnung unberührt (innere Prüfung alle vier (Dauerdrucklöscher) bzw. sechs (Aufladelöscher) Jahre, Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre).

Zu Details für Ihren konkreten Fall bzw. Feuerlöscher kontaktieren Sie bitte eine Fachfirma bzw. Wartungsservice für Feuerlöscherinstandhaltung.

Wie viele Feuerlöscher muss ich Zuhause bzw. in meinem Betrieb vorhalten?

Eine Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern in Privatgebäuden existiert grundsätzlich dann, wenn eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung vorhanden ist. Dort sind dann auch Angaben zur Anzahl notwendiger Feuerlöscher gemacht. Unabhängig von der Pflicht ist es sinnvoll, in jedem Haushalt einen Feuerlöscher für die Bekämpfung von Entstehungsbränden vorzuhalten. Hierzu bieten sich im Allgemeinen aufgrund der geringeren Verunreinigung beim Einsatz Schaumlöscher an. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Fachhandel. Auf die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern ist zu achten. Für Betriebe gilt bezüglich der Feuerlöscher die Vorschrift ASR A2.2, welche eingehende Vorgaben macht. Für weitere Details sollten Sie ein Brandschutzbüro Ihres Vertrauens beauftragen.

Welche Art von Feuerlöscher muss in meinem Privatgebäude vorgehalten werden?

Eine Pflicht zur Vorhaltung von Feuerlöschern in Privatgebäuden existiert grundsätzlich dann, wenn eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung vorhanden ist. Dort sind dann auch Angaben zur Art und Anzahl notwendiger Feuerlöscher gemacht.


Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.

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