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Rauchmelderpflicht in Wohnungen

Rauchmelder können Ihr Leben retten!

Täglich werden Menschen bei Bränden verletzt oder getötet. Die größte Gefahr geht dabei vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell.

Angezündetes Streichholz vor einem schwarzen Hintergrund.
 

Dabei ist er oft hochgiftig und kann innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen. Ein einziger Atemzug kann bereits zu einer schweren Rauchvergiftung führen. Alleine in der Stadt Gütersloh sind in den letzten 25 Jahren mehr als 160 Menschen an den Folgen einer Rauchvergiftung gestorben. Rund 200 Personen werden jährlich durch Brände verletzt.


Verlieren Sie keine Zeit!

Wenn der Rauchmelder auslöst, bleiben Ihnen in der Regel oft nur 120 Sekunden, um sich selbst in Sicherheit zu bringen und Angehörige oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu warnen.

Rauchmelder können Ihnen helfen, die Gefahr früher zu erkennen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie schlafen. Der Alarmton weckt Sie oder macht Sie auf Brände im Haus aufmerksam. Um auf die Bedeutung von Rauchmeldern als Lebensretter hinzuweisen, ist seit dem Jahr 2016 jeder Freitag der 13., Tag des Rauchmelders. Die kleinen Lebensretter funktionieren: Allein 2020 wurde die Feuerwehr Gütersloh mehr als 200 Mal infolge eines ausgelösten Heimrauchmelders alarmiert, rund 20 Menschen wurden dabei durch die Feuerwehr gerettet.

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Seit 1. Januar 2017 müssen alle Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Rauchmelder haben wir für Sie zusammengestellt.

FAQ´s

Wer muss die Rauchmelder anbringen?

Rauchmelder anbringen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen. Sofern Sie in einer Mietwohnung leben also Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter.

Wer kümmert sich um Kontrolle und Instandhaltung?

Die Kontrolle und Wartung obliegt den Nutzerinnen und Nutzern einer Wohnung, in Mietwohnungen also den Mieterinnen und Mietern. Darin enthalten sind eine jährliche Kontrolle und der Austausch von Batterien.

Welche Räume müssen mit wie vielen Rauchmeldern ausgestattet sein?

In der Bauordnung ist mindestens ein Rauchmelder pro Schlafraum vorgeschrieben, für jedes Kinderzimmer sowie für die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Die Rauchmelder müssen eine CE-Kennzeichnung besitzen, die anzeigt, dass das Gerät den Erfordernissen der EU-Verordnung entspricht. In der Regel reicht ein Rauchmelder pro Raum.

Je nach Beschaffenheit des Raumes sind weitere Melder erforderlich:

  • Raumgröße mehr als 60 Quadratmeter
  • Raumhöhe mehr als 6 Meter
  • Deckenunterzüge
  • unterschiedliche Deckenhöhen
  • Holzgebälk
  • verwinkelte Räume
  • sehr lange Flure


Beachten Sie bitte auch die Informationen und Bedienungsanleitungen auf den Verpackungen der Rauchmelder.

Wo und wie sind die Rauchmelder in den Räumen anzubringen?

Die Rauchmelder sind grundsätzlich in der Mitte des Raumes und an höchster Stelle anzubringen. Die Befestigung erfolgt durch Schrauben oder doppelseitige Klebestreifen. Fachkenntnisse für die Installation sind nicht erforderlich, jedoch sollte die Montageanleitung beachtet werden.

Die Rauchmelder dürfen nicht durch Tücher oder Poster abgedeckt, nicht übermalt oder in Raumnischen aufgehängt werden. Sie sind so aufzuhängen, dass der Brandrauch sie ungehindert erreichen kann.

Was tun, wenn noch Rauchmelder fehlen?

Zunächst sollte die Vermieterin oder der Vermieter aufgefordert werden, die fehlenden Rauchmelder anzubringen. Geschieht dies weiterhin nicht, besteht erhöhte Gefahr für eine Rauchgasvergiftung und damit auch das Risiko von gebührenpflichtigen Ermittlungen und einem Einschreiten durch die Bauaufsicht.

Ist eine Selbsthilfe möglich?

Werden die Rauchmelder nicht innerhalb einer angemessenen Frist von der Vermieterin oder dem Vermieter angebracht, können Sie dies selbst vornehmen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen.

Welche Rauchmelder gibt es?

Schon die einfachsten Rauchmelder aus dem Einzelhandel erfüllen ihren Zweck und entsprechen der DIN EN 14604. Achten Sie hier auf das CE-Kennzeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" auf der Verpackung. Die Rauchmelder werden mit 9 Volt-Blockbatterien betrieben. Hochwertigere Rauchmelder sind mit einem "Q" gekennzeichnet und von unabhängigen Instituten getestet worden. Sie halten länger, sind stabiler, erzeugen weniger Fehlalarme und haben eine fest eingebaute Batterie, die mindestens zehn Jahre hält.

Darüber hinaus gibt es funkvernetzte Rauchmelder. Diese müssen zusätzlich die VdS-Richtlinie 3515 erfüllen. Bei dieser Variante geben alle vernetzten Rauchmelder einen entsprechenden Alarm, sobald Rauch festgestellt wird oder die Batterie gewechselt werden muss. Die Anwendung eines funkvernetzten Rauchmeldersystems sollte sich jeweils auf eine Wohnung beschränken.

Wenn Sie ein funkvernetztes Rauchmeldersystem auf mehrere Wohnungen verteilen möchten, sollten Sie die Rauchmelder an eine zentrale Anzeigeeinheit anbinden. Hiermit haben Sie sofort im Blick, in welcher Wohnung ein Rauchmelder den Rauch festgestellt hat oder ob zum Beispiel nur die Batterie gewechselt werden muss. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der VdS-Richtlinie 3431 und der DIN VDE V 0826-1 vom Juni 2005 (Gefahrenwarnanlagen). Ebenso empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einer Fachfirma.

Anstatt Rauchmelder mit Batterien zu installieren, können Sie die Rauchmelder auch an eine permanente Stromversorgung anschließen. Auch hierfür sollten Sie sich durch eine Fachfirma beraten lassen.

Wie funktionieren Rauchmelder?

Schon eine kleine Menge Rauch löst einen schrillen Alarmton von mindestens 85 Dezibel aus, der auch aus dem Schlaf weckt. Fehlalarme durch den Rauch einer Zigarette müssen Sie nicht befürchten.

Was passiert bei einem Fehlalarm, wenn niemand zu Hause ist?

Sollte es durch einen Fehlalarm zu einem Feuerwehreinsatz kommen, entstehen für Sie keine Kosten.

Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie weitere Informationen zum Brandschutz benötigen, stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 05241 / 82-3647 gerne zur Verfügung.

Zu baurechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bürgerberatung Bauen.