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Beteiligungsbericht der Stadt Gütersloh

Die Stadt Gütersloh nimmt eine Vielzahl ihrer Aufgaben auch außerhalb der klassischen Verwaltung wahr, da es abhängig von der Zielsetzung der Aufgabe zweckmäßig und wirtschaftlich sein kann, die Vorteile privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsformen, wie z.B. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen oder die GmbH zu nutzen.

Die mit der Stadt verbundenen Unternehmen und Einrichtungen werden unter dem Begriff Beteiligungen zusammengefasst. Die Gemeinde ist bei der Ausgestaltung der Beteiligungen an kommunale und wirtschaftliche Vorschriften gebunden. Die Vorschriften stellen unter anderem sicher, dass die Gemeinde mit jeder Beteiligung einen öffentlichen Zweck verfolgt, den Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beteiligung erhält, die Transparenz für die Öffentlichkeit gegeben ist und eine Benachteiligung anderer Unternehmen vermieden wird.

Die Verwaltung erstellt jährlich einen Bericht zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner*innen, sofern nicht ein Gesamtabschluss aufzustellen ist (vgl. §§ 116 ff. GO NRW). Die rechtliche Basis für den Beteiligungsbericht der Stadt Gütersloh stellen § 117 GO NRW und § 53 KomHVO NRW dar.

Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die bestehenden Beteiligungen der Stadt Gütersloh und deren Entwicklung. Dabei werden die Unternehmen jeweils mit ihrem spezifischen Unternehmungszweck beschrieben und wichtige wirtschaftliche Gesellschaftsdaten abgebildet. Grundlage dafür sind die geprüften Jahresabschlüsse.

Ergänzt wird die Darstellung der Unternehmen um einen Ausblick auf die voraussichtliche Unternehmensentwicklung.

Die Beteiligungsberichte der letzten Jahre stehen im Downloadbereich zur Verfügung.