Verkehrsregelung
Wo gilt welche Höchstgeschwindigkeit, wo ist Parken erlaubt und wo nicht? Das Sachgebiet Verkehrsregelung legt fest, welche Verkehrszeichen und Markierungen im Gütersloher Stadtgebiet aufgestellt bzw. aufgebracht werden.
Der öffentliche Verkehrsraum ist begrenzt, und die Ansprüche der Verkehrsteilnehmenden sind vielfältig. Das Sachgebiet ordnet daher die verkehrsrechtlichen Maßnahmen an, die für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf erforderlich sind. Grundlage sind die Straßenverkehrsordnung und die dazu ergangenen Vorschriften. Jede Anordnung wird im Einzelfall geprüft und unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten, des Unfallgeschehens und der Belange aller Beteiligten getroffen.
Anträge und Anregungen zur Beschilderung, z.B. zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parkverboten oder Tempo-30-Zonen richten Sie bitte an die Verkehrsregelung. Das gilt auch, wenn Ihnen an der vorhandenen Beschilderung Änderungsbedarf auffällt, etwa bei fehlenden, unverständlichen oder nicht mehr erforderlichen Verkehrszeichen. Bitte geben Sie den Ort und Ihr Anliegen möglichst genau an.
Ob eine Maßnahme angeordnet werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Verkehrszeichen sind nur dort zulässig, wo sie zwingend erforderlich sind; Beschränkungen des fließenden Verkehrs setzen in der Regel eine besondere örtliche Gefahrenlage voraus.
Unfallhäufungsstellen und Unfallkommission
Das Sachgebiet analysiert fortlaufend das Unfallgeschehen im Stadtgebiet. Stellen, an denen sich Unfälle häufen, werden gemeinsam mit der Unfallkommission vor Ort besichtigt. Dabei werden die Unfallursachen untersucht und geeignete Maßnahmen entwickelt, um das Unfallrisiko dauerhaft zu senken.
Verkehrsschauen
Bei einer Verkehrsschau werden Straßen und Plätze gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde und den beteiligten Aufsichtsbehörden vor Ort besichtigt. Geprüft wird, ob Verkehrszeichen und Markierungen noch erforderlich, sinnvoll und zweckmäßig sind, ob sie gut erkennbar sind und sich nicht widersprechen. Nicht mehr notwendige Zeichen werden entfernt, fehlende oder schlecht sichtbare ergänzt oder erneuert. Ziel ist eine Beschilderung, die nur dort steht, wo sie tatsächlich gebraucht wird, und dort verständlich und wirksam ist.
Schulwegsicherheit
Bei Bedarf wird die Sicherheit der Schulwege gemeinsam mit der Polizei betrachtet. Für erkannte Gefahrenstellen werden Lösungen gesucht.
Geschwindigkeitsdisplays und Messstellen
Das Sachgebiet prüft den Einsatz von Geschwindigkeitsdisplays und die Einrichtung von Messstellen. Die Auswertungen der Tempodisplays finden Sie hier.