Bürgerbeteiligung
Die Stadt Gütersloh bietet Bürgerinnen und Bürgern viele Möglichkeiten, sich aktiv für die Gestaltung unserer Stadt einzubringen und Kontakt zur Stadtverwaltung aufzubauen.
Ihre Ideen, Anregungen und Meinungen sind für uns von großer Bedeutung. Hierbei bieten wir Ihnen sowohl formelle als auch informelle Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung.
So erreichen Sie uns
Postalisch
Die Anschrift für Briefpost lautet:
Stadt Gütersloh
Fachbereich Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
E-Mail und Telefon
Sie erreichen die Stadt Gütersloh per E-Mail unter rtsnglgnhtnndbrgrdlggtrslhd oder per Telefon unter der Nummer 05241/82-1.
Mängelmelder
Ob Schlagloch, wilder Müll oder beschädigtes Straßenschild: Haben Sie etwas entdeckt, das beschädigt oder verschmutzt ist? Dann sagen Sie es uns – schnell und unkompliziert mit unserem Mängelmelder. Wir kümmern uns darum.
Ideenplattform Gütersloh digital
Sie möchten die digitale Zukunft unserer Stadt mitgestalten? Sie haben eine Idee, wie wir Gütersloh mithilfe von digitalen Lösungen besser machen können? Oder Sie möchten ein bereits vorhandenes Projekt kommentieren? Dann melden Sie sich auf unserer Ideenplattform an und werden Sie zum Mitmacher oder zur Mitmacherin auf unserem Weg in die digitale Zukunft.
Formalisierte Verfahren nach der Gemeindeordnung
Es gibt darüber hinaus noch die Möglichkeit, den Rat und die Ausschüsse der Stadt mit Ihren Anliegen zu kontaktieren. Bei Fragen kann der Fachbereich Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog über weitere Möglichkeiten für kommunalpolitische Mitwirkung informieren.
Einwohneranfragen
Nach § 41 Abs. 1 GO i.V.m. § 21 GeschO des Rates der Stadt Gütersloh können Sie Ihre Fragen schriftlich an den Bürgermeister richten.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner Güterslohs hat das Recht, eine Frage einzureichen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Angelegenheit der Gemeinde handelt.
FAQ
Wer kann eine Anfrage einreichen? Alle Menschen, die in Gütersloh gemeldet sind, können eine Einwohneranfrage stellen.
Wie funktioniert es? Ihre Anfrage müssen Sie schriftlich einreichen. Entweder über das Formular oder postalisch an die o.g. Adresse. Ihre Anfrage wird dann in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses oder des Rates behandelt.
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung NRW
§ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ermöglicht es Ihnen als Bürgerin oder Bürger, Anregungen oder Beschwerden zu allen Angelegenheiten der Stadt einzureichen. Das heißt, Sie können Themen oder Probleme ansprechen, die für die Gemeinde von Bedeutung sind. Dies kann beispielsweise Vorschläge zur Verbesserung öffentlicher Einrichtungen oder Kritik an kommunalen Entscheidungen betreffen.
FAQ
• Wer kann Anregungen einreichen? Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt hat das Recht, eine Anregung oder Beschwerde vorzubringen, vorausgesetzt Sie wohnen mindestens seit 3 Monaten in Gütersloh.
• Was kann eingereicht werden? Es muss sich um eine Angelegenheit handeln, die die Stadt betrifft. Das können Themen wie Verkehr, Umwelt, öffentliche Sicherheit oder andere kommunale Aufgaben sein.
• Wie funktioniert es? Die Anregung oder Beschwerde wird schriftlich bei der Stadt eingereicht, entweder elektronisch im unten angefügten Formular oder per Post . Ihre Eingabe wird dann zunächst im Hauptausschuss beraten. Dort wird entschieden, ob Ihre Eingabe an die Verwaltung, einen Fachausschuss oder den Rat verwiesen wird. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung über das Ergebnis.
Bei Rückfragen ist Ihnen Herr Ekinci gerne behilflich. Sie erreichen ihn unter der Durchwahl 02541/82-3342 oder unter rtckncgtrslhd
Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung NRW
Der Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bietet Ihnen als Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema direkt auf die Tagesordnung des Rates der Stadt Gütersloh setzen zu lassen. Damit können Sie erreichen, dass der Rat sich mit einem Anliegen befasst, das Ihnen besonders wichtig ist.
Der Einwohnerantrag muss schriftlich bei der Stadt eingereicht werden. Darin müssen das konkrete Anliegen und das Ziel des Antrags klar formuliert und begründet sein. Die Unterschriften müssen mit eingereicht werden und Sie müssen bis zu drei Personen benennen, die Sie vertreten dürfen.
Sobald Ihr Antrag eingereicht und die Unterschriften geprüft wurden, ist der Rat verpflichtet, das Thema in einer öffentlichen Sitzung zu behandeln und darüber zu entscheiden. Sie haben also direkten Einfluss darauf, welche Themen im Rat diskutiert werden.
Bei Rückfragen ist Ihnen Herr Wilkens behilflich. Sie erreichen ihn unter der Durchwahl 05241/82-3599 oder per E-Mail phlppwlknsgtrslhd
FAQ
• Wer kann den Antrag stellen? Sie müssen in Gütersloh wohnen und mindestens 14 Jahre alt sein. Zudem müssen Sie seit drei Monaten in Gütersloh gemeldet sein.
• Wieviele Unterschriften werden benötigt? Damit der Einwohnerantrag gültig ist, müssen Sie 4000 Unterschriften sammeln.
• Was kann beantragt werden? Der Antrag muss sich auf eine Angelegenheit der Stadt beziehen, also auf Themen, die in die Zuständigkeit des Rates fallen, wie z. B. Stadtentwicklung, Verkehr oder Umwelt.
• Wie wird der Antrag gestellt? Der Einwohnerantrag muss schriftlich bei der Stadt eingereicht werden. Darin müssen das konkrete Anliegen und das Ziel des Antrags klar formuliert und begründet sein. Die Unterschriften müssen mit eingereicht werden und Sie müssen drei Personenen benennen, die Sie vertreten dürfen.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 26 der Gemeindeordnung NRW
Bei einem Bürgerbegehren können Bürgerinnen und Bürger beantragen, dass sie anstelle des Rates über eine bestimmte Angelegenheit entscheiden (Bürgerentscheid).
Die Frage, über die entschieden werden soll, muss dabei so gestellt sein, dass sie mit ja oder nein beantwortet und damit nur zustimmend oder ablehnend entschieden werden kann. Offene Fragen mit alternativen Vorschlägen sind nicht zulässig. Der Antrag samt Begründung muss schriftlich gestellt werden.
Das Bürgerbegehren muss bis zu drei Bürgerinnen oder Bürger benennen, die Unterzeichnenden zu vertreten (Vertretungsberechtigte).
Zudem muss eine Unterschriftenliste, auf der mindestens vier Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Güterslohs (Stand 14.10.2024 sind es 5.987 Stimmen) unterschrieben haben, dem Antrag beigefügt werden.
Darüber hinaus müssen Antragstellende die Stadt Gütersloh vorab in Textform darüber informieren, dass sie einen Bürgerantrag stellen möchten.
Bei Fragen zu den formellen Anforderungen und bei der Ermittlung der Kostenschätzung ist Ihnen der Fachbereich Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog gern behiflich. Sie erreichen Herrn Wilkens telefonisch unter der Nummer 05241/82-3599 oder per E-Mail an phlppwlknsgtrslhd.
Nach Einreichung des Bürgerbegehrens wird dieses durch die Verwaltung geprüft. Der Rat entscheidet über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Wenn der Rat das Begehren ablehnt, wird automatisch ein Bürgerentscheid eingeleitet.
FAQs
- Was kann Inhalt eines Bürgerbegehrens sein? Das Bürgerbegehren muss sich auf eine Angelegenheit der Stadt beziehen, die in die Zuständigkeit des Rates fällt. Themen, die von einem Bürgerbegehren ausgeschlossen sind, umfassen insbesondere Personalangelegenheiten, Abgaben (Steuern, Gebühren), die innere Organisation der Verwaltung sowie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten der Stadt.
Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre bereits ein Bürgerentscheid die gleiche Angelegenheit zum Gegenstand hatte.
- Wie muss das Bürgerbegehren formuliert werden? Das Bürgerbegehren muss schriftlich erfolgen und folgende Punkte beinhalten:
- Eine konkrete Fragestellung, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.
- Eine Begründung, in der das Anliegen klar dargelegt wird.
- Einen Kostendeckungsvorschlag, wenn das Begehren zusätzliche Ausgaben verursacht.
- Welche Fristen gibt es? Wenn das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss gerichtet ist, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Falls das Bürgerbegehren eine eigenständige Entscheidung fordert (nicht gegen einen Ratsbeschluss), gibt es keine festen Fristen.
Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?
Falls der Rat das Anliegen des Bürgerbegehrens nicht übernimmt, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Hier entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt direkt über die gestellte Frage.
Alle wahlberechtigten Menschen in Gütersloh sind zur Teilnahme am Bürgerentscheid berechtigt.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist bindend, wenn
- eine Mehrheit der Abstimmenden für das Anliegen stimmt und
- diese Mehrheit mindestens 15% der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ausmacht (s.g. Zustimmungsquorum)
- Einleitung des Bürgerbegehrens: Eine Gruppe von Gütersloherinnen und Güterslohern formuliert eine Frage und sammelt die nötigen Unterschriften.
- Prüfung durch die Stadtverwaltung: Die Verwaltung prüft das Begehren und der Rat entscheidet über die Zulässigkeit.
- Entscheidung des Rates: Der Rat kann das Anliegen übernehmen oder einen Bürgerentscheid ansetzen.
- Bürgerentscheid: Es wird ein Termin für die Abstimmung festgesetzt, an dem alle Gütersloher Bürgerinnen und Bürger über das Thema abstimmen können. Bei Erfolg ist die Entscheidung bindend.