Fachbereich Recht
Der Fachbereich Recht nimmt verschiedene Aufgaben wahr, die teilweise als rein interne Dienstleistung angesehen werden können, teilweise aber auch mit Bürgerkontakt verbunden sind.
Im Einzelnen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Recht Ansprechpartner für folgende Angelegenheiten:
- Rechtsberatung der hausinternen Fachbereiche und Organisationseinheiten sowie der Tochterunternehmen der Stadt in rechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsvertretung der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften in Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht sowie dem Sozialgericht
- Bearbeitung von Haftpflichtschäden mit städtischer Beteiligung
- Versicherungsangelegenheiten der Stadt Gütersloh
- Wahl und Betreuung von Schiedspersonen
- Vorbereitung der Schöffenwahlen
- Erstattung von Strafanzeigen (nur intern)
- Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes nach § 39 JAG NRW (Verwaltungsstation)
- Organisation der praktischen Studienzeit (Verwaltungspraktikum) für Studierende der Rechtswissenschaft nach § 8 JAG NRW
(fett = Bürgerbeteiligung)
Nicht zulässig ist eine rechtliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern durch den Fachbereich Recht. Diese Aufgabe ist nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich den in diesem Gesetz genannten Berufsgruppen (z.B.) Rechtsanwälten) vorbehalten.