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Fachbereich Recht

Der Fachbereich Recht nimmt verschiedene Aufgaben wahr, die teilweise als rein interne Dienstleistung angesehen werden können, teilweise aber auch mit Bürgerkontakt verbunden sind.

Im Einzelnen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Recht Ansprechpartner für folgende Angelegenheiten:

(fett = Bürgerbeteiligung)

Nicht zulässig ist eine rechtliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern durch den Fachbereich Recht. Diese Aufgabe ist nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich den in diesem Gesetz genannten Berufsgruppen (z.B.) Rechtsanwälten) vorbehalten.