Schadenangelegenheiten, in denen Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Gütersloh geltend gemacht werden, werden vom Fachbereich Recht der Stadt Gütersloh bearbeitet.
Für die Bearbeitung sind umfassende Angaben zum Schadenereignis unabdingbar:
Was ist wann wo passiert (detaillierte Zeit- und Ortsangabe)?
Der entstandene Schaden ist zu dokumentieren durch Übersendung entsprechender Fotos.
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh
T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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