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Flugplatz

Das ehemalige Flugplatzgelände liegt im westlichen Gütersloher Stadtgebiet an der Marienfelder Straße (B 513) und ist 344 ha groß. Es wurde von den britischen Streitkräften als "Princess Royal Barracks" genutzt.

Flugplatz Gütersloh (Blossey/ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 2015)
Flugplatz Gütersloh (Blossey/ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 2015)

1937 wurde das Gelände für militärische Zwecke der deutschen Luftwaffe eingerichtet. Nach dem 2. Weltkrieg ging es in amerikanische und britische Nutzung über. Bis 1993 wurde der Flugplatz von der Royal Airforce, danach bis November 2016 von der British Army genutzt.

Das Gelände selbst und angrenzende Flächen stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Immobiliendienstleisterin des Bundes betraut worden.

aktueller Stand

Der Standort wurde bis zum November 2016 von den britischen Streitkräften militärisch genutzt. Seit dem Abzug der Streitkräfte liegt die Verantwortung für die Sicherung, den Betrieb und die Verwaltung der Liegenschaft bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin.

Während 2021/ 2022 eine militärische Wiedernutzung durch britische Streitkräfte geprüft wurde, erfolgt seit 2023 die Prüfung einer militärischen Wiedernutzung des Geländes durch US-Streitkräfte.

U.a. aus genehmigungsrechtlichen und Haftungsgründen ist das Gelände für die Öffentlichkeit grundsätzlich nicht betretbar und Nutzungen sind derzeit nur in Ausnahmefällen möglich.

Besichtigungen des ehemaligen Flugplatzes sind in den letzten Jahren in einem eng begrenzten Rahmen durch Führungen ermöglicht worden, die von der Gütersloh Marketing GmbH angeboten werden.

Für den ersten Entwicklungsabschnitt (Teilbereich Nord) des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes wurden Bauleitplanverfahren durchgeführt (siehe unten und rechts unter Downloads). 2021 wurden Gebäude und Anlagen in diesem Bereich, darunter die ehemalige Siedlung Parseval-/ Zeppelinstraße, zurückgebaut.

Standort

Das ehemalige Flugplatzgelände lässt sich in mehrere Bereiche aufteilen. 

Im nördlichen und nordwestlichen Bereich entlang der Marienfelder Straße und der Stadtgrenze zu Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz ist die Kasernennutzung am intensivsten. Sie wird von Unterkunfts-, Lager- und sonstigen Gebäuden sowie den entsprechenden Infrastruktureinrichtungen geprägt. Ein Anschlussgleis zur Bahnstrecke zwischen Gütersloh und Harsewinkel bildet die Verbindung zum Schienennetz. Der große Hangar mit der angrenzenden Aufstellfläche für Hubschrauber liegt im Nordwesten.

Es schließt sich eine halbkreisförmige Freifläche bis zur Start- und Landebahn an, die den zentralen Bereich darstellt.

Der südlich der Start- und Landebahn gelegene Bereich ist teilweise von baulichen Anlagen, überwiegend oberirdischen Bunkern und Flugzeugschutzbauten, den sogenannten Sheltern, durchsetzt. Im Südwesten reicht er bis an die Ems.

Umfeld

Neben dem eigentlichen Flugplatz befinden sich außerhalb des Zaunes im direkten Umfeld weitere Liegenschaften, die von den britischen Streitkräften genutzt wurden. Sie liegen nördlich der B 513 sowohl auf Gütersloher als auch auf Harsewinkeler Stadtgebiet. Es handelt sich um ehemalige Sportanlagen und die Siedlung Parseval-/ Zeppelinstraße. Die Siedlung wurde in den Jahren 2016 bis 2020 zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.

Für die Bestimmung der Nachnutzungen werden diese Liegenschaften im direkten Umfeld in die Planungen zum ehemaligen Flugplatz einbezogen. 2021 wurden Gebäude und Anlagen in diesem Bereich, darunter die ehemalige Siedlung Parseval-/ Zeppelinstraße, zurückgebaut.

Nachnutzungen

Der nördliche, überwiegend bereits bebaute und versiegelte Bereich soll als interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet nachgenutzt werden. Es erstreckt sich beiderseits der B 513 auf den Gebieten der Städte Gütersloh und Harsewinkel. Hier verläuft auch der Gleisanschluss an die Bahnstrecke zwischen Gütersloh und Harsewinkel. Das Gebäude des Offizierscasinos, der vorgelagerte Platz und die Randbebauung sollen als städtebauliches Ensemble erhalten und nachgenutzt werden.

Der zentrale und südliche Bereich mit der Start- und Landebahn soll weiterhin Freiraum bleiben. Ein Großteil dieser Flächen ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen und wird langfristig als Nationales Naturerbe im Bundesbesitz verbleiben.

Die Flugplatzeigenschaft und der Bauschutzbereich wurden 2019 durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr aufgehoben. Gleichzeitig ist die luftverkehrsrechtliche Anlage- und Betriebsgenehmigung erloschen. Eine fliegerische Nutzung ist nicht mehr vorgesehen.

Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet

Am Flugplatz treffen die Gebiete der Stadt Gütersloh, der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz aufeinander. Die Realisierung der angestrebten Nachnutzungen erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit. Hierfür haben die drei Kommunen die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH gegründet, die die Liegenschaft erwerben und entwickeln soll.

1. Entwicklungsabschnitt (Teilbereich Nord)

Als erster Entwicklungsabschnitt des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes ist der Bereich zwischen der Marienfelder Straße (B 513) und dem Welplage-/ Schlangenbach (sogenannter Teilbereich Nord) u.a. mit vormals von Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzten Sportplätzen, -anlagen und der Siedlung Parseval-/ Zeppelinstraße auf den Gebieten der Städte Gütersloh und Harsewinkel vorgesehen.

Die Bauleitplanverfahren für den ersten Entwicklungsabschnitt (Teilbereich Nord) wurden 2023 abgeschlossen. Für das Gebiet der Stadt Gütersloh sind dies die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2020) im Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 400 "Gewerbepark Konversion Flugplatz", für das Gebiet der Stadt Harsewinkel die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 85 "Gewerbegebiet am Welplagebach".

Mit den Planungen werden i.W. Gewerbegebiete festgesetzt. Dazu gehört auch die Festlegung der Erschließungs- und Versorgungsflächen. Entlang des Welplage-/ Schlangenbaches sind der Erhalt eines Waldstücks und Grünflächen vorgesehen, auf denen ökologische Ausgleichs- und Retentionsmaßnahmen umgesetzt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 400 "Gewerbepark Konversion Flugplatz" der Stadt Gütersloh und die städtebauliche Rahmenplanung für den 1. Entwicklungsabschnitt stehen rechts unter Downloads zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

EFRE-Förderung

Im Rahmen der Konversion des Flugplatzgeländes zu einem interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet werden Teilprojekte durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Es handelt sich um Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".

Die Bewerbung um Fördermittel erfolgte auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes Konversion Flugplatz "Princess Royal Barracks" aus dem Jahr 2016 und seiner Fortschreibung aus dem Jahr 2017 (siehe rechts unter Downloads).

Die durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen geförderten EFRE-Teilprojekte werden im Folgenden beschrieben (siehe unten).

Weitere Informationen unter:

EFRE-Teilprojekt: Dialog mit der Wirtschaft

In einem dialogorientierten Prozess mit der örtlichen bzw. regionalen Wirtschaft werden die Anforderungen für das zukünftige Gewerbe- und Industriegebiet unter Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen ermittelt und ein Standortprofil abgeleitet.

Der Dialogprozess umfasst vier Veranstaltungen mit jeweils unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten. Thematisiert werden der Planungsstand des Konversionsvorhabens, die Einbindung in den regionalen Wirtschaftsstandort, Einschätzungen zur Zukunft der Produktion, zukünftige Bedarfe des Gewerbeflächenmarktes, die Frage nach zukunftsfähigen Gewerbegebieten u.a. in städtebaulicher Hinsicht und abschließend das Standortprofil sowie Eckpunkte für die gewerbliche Nachnutzung des Flugplatzes.

Die ersten beiden Veranstaltungen im Rahmen des Dialogprozesses fanden im September und Dezember 2021 statt, die dritte im November 2022 und die vierte im Januar 2023.

Dieses Teilprojekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Stadt Gütersloh als Antragstellerin leitet die Fördermittel an die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH weiter, die das Teilprojekt durchführt. Das Teilprojekt ist 2023 abgeschlossen worden. Der Endbericht kann als pdf-Datei heruntergeladen werden (siehe rechts unter Downloads).

EFRE-Teilprojekt: Infrastrukturkonzept

In einem Teilprojekt der Planungs- und Beratungsleistungen wird für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet ein Konzept erarbeitet, welches Aussagen zum möglichen Umgang mit Niederschlags-, Schmutz- und Trinkwasser sowie zur Versorgung mit Strom, Wärme und Telekommunikation liefert. Dabei sollen auch die bisherigen Ver- und Entsorgungssysteme dargestellt werden. Das für einen Teilbereich relevante Überschwemmungsgebiet des Welplagebaches und die Klimawirksamkeit von Grünflächen finden ebenfalls Berücksichtigung.

Im Ergebnis wird ein Überblick über den Umgang mit der bestehenden Infrastruktur gegeben und Aussagen zur zukünftigen Medienversorgung des Geländes getroffen. Die Leitungssysteme liegen im Bestand (Regen-, Schmutz- und Trinkwasser) nicht entlang der bestehenden bzw. geplanten Erschließungsstraßen. Die zukünftig privaten Gewerbegrundstücke sollten von Leitungstrassen freigehalten werden. Versickerungsfähiges Regenwasser sollte versickert werden oder, wo dies nicht möglich ist, an ein die Frischluftschneisen durchquerendes Grabensystem angeschlossen werden. Ein vorhandenes Regenrückhaltebecken könnte weiter genutzt werden, auch wenn es nicht den ökologischen Ansprüchen an eine naturnahe Gestaltung genügt. Die Straßenentwässerung muss über ein neues Kanalnetz im Straßenquerschnitt erfolgen. Für das Schmutzwasser ist ein neuer Übergabepunkt östlich der jetzigen Hauptzufahrt an der Marienfelder Straße geplant. Ein Ausgleich von Retentionsflächen für das Überschwemmungsgebiet hat auf direkt an den Welplagebach angrenzenden Flächen zu erfolgen. Entlang des Baches ist ein Gewässerentwicklungsstreifen vorzuhalten. Frischluftschneisen können entsprechend der vorherrschenden Hauptwindrichtung ausgerichtet werden.

Dieses Teilprojekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Stadt Gütersloh als Antragstellerin leitet die Fördermittel an die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH weiter, die das Teilprojekt durchführt. Das Teilprojekt ist 2022 abgeschlossen worden.

EFRE-Teilprojekt: Materialflussmanagement

Ein Teilprojekt der Planungs- und Beratungsleistungen liefert für das geplante Gewerbe- und Industriegebiet Aussagen zum möglichen Umgang mit Materialien aus Abbruch und Rückbau von Gebäuden, versiegelten Flächen und unterirdischen Infrastrukturanlagen, Bodenaushub und -verfüllungen sowie Nutzungs- und Sicherungsvorschläge für vorhandene Altlasten und Ablagerungen. Beim Umgang mit Böden unter Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse, Altlasten und Ablagerungen werden die bisher erarbeiteten Gutachten zusammenfassend analysiert.

Erarbeitet wird, wie mit versteckten Bodenbelastungen und Gebäudeschadstoffen umgegangen werden kann und es werden Handlungsanweisungen zum Down- bzw. Upcycling von Baustoffen gegeben. Für die überwiegende Fläche besteht aus verschiedenen Gründen ein Kampfmittelverdacht. Ergebnisse von detaillierten Altlastenuntersuchungen liegen teilweise nicht vor. Bei der Revitalisierung des Areals sollten Rückbaumaterialien auf ihre Verwendung als Ressource geprüft werden. Eine Aufbereitung großer anfallender Mengen vor Ort erscheint sinnvoll. Neben den Massen der Rückbaumaterialien kommt möglichen Gefahrstoffen eine besondere Bedeutung zu.

Dieses Teilprojekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Stadt Gütersloh als Antragstellerin leitet die Fördermittel an die Gewerbepark Flugplatz Gütersloh GmbH weiter, die das Teilprojekt durchführt. Das Teilprojekt ist 2022 abgeschlossen worden.

Freiraum

Im Dezember 2017 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mitgeteilt, dass die Freiraumflächen des Flugplatzes als Nationales Naturerbe dauerhaft für den Naturschutz gesichert und im Bundesbesitz verbleiben werden. Es handelt sich um gut zwei Drittel des Flugplatzgeländes. Ansprechpartner für das Nationale Naturerbe sind das Bundesamt für Naturschutz und die Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Der Kreis Gütersloh hat für das Gütersloher Stadtgebiet einen Landschaftsplan erarbeitet. Darin werden auch Aussagen zu den Freiraumflächen des Flugplatzgeländes getroffen. So wurde ein Naturschutzgebiet aufgrund der Vorkommen seltener Pflanzenarten und Brutvögel ausgewiesen.