Sofortprogramm Innenstadt
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm.
In der COVID-19-Pandemie haben insbesondere der Einzelhandel und die Gastronomie erhebliche Einbußen erlitten. Die Auswirkungen auf die lebendigen Innenstädte und Zentren der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurden durch die Schließung von Filialen einer großen Warenhaus-Gruppe verstärkt. Das Land NRW hat deshalb im Sommer 2020 das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ ausgerufen.
Über das Förderprogramm leistet das Land den Kommunen finanzielle Unterstützung, um zum einen Maßnahmen gegen Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie vorzunehmen. Zum anderen sollen mithilfe des Förderprogramms Prozesse zur strategischen Weiterentwicklung der Innenstädte befördert werden. Denn die Folgen der Pandemie beschleunigen häufig strukturelle Veränderungen, die sich bereits in den Jahren zuvor abzeichneten.
Von der Aufgabe des Karstadt-Warenhauses am Berliner Platz war auch die Gütersloher Innenstadt betroffen, ebenso wie die Gütersloher Einzelhändler und Gastronomen Schließungen und Beschränkungen.
Die Stadt Gütersloh hat sich deshalb im Jahr 2020 erfolgreich um Fördermittel aus dem Sofortprogramm beworben. Für den Umsetzungszeitraum bis Ende 2023 werden die folgenden Fördergegenstände vom Land bezuschusst:
- Verfügungsfonds Anmietungen
- Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien
- Anstoß eines Zentrenmanagements
- Abwicklungskosten
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördergegenständen finden Sie auf der rechten Seite.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm können Sie dem Internetauftritt des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW entnehmen:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen