Gütersloh bietet Platz für kreative Köpfe und junge Unternehmen

Jetzt einen Laden in der Innenstadt mieten!

Im Rahmen des „Sofortprogramms Innenstadt 2020“ des Landes NRW geht die Stadt Gütersloh in die Offensive gegen den anhaltenden innerstädtischen Leerstand. Mithilfe der Landesförderung können leerstehende Ladenlokale von der Stadt vorübergehend angemietet und für die Dauer von bis zu zwei Jahren zu deutlich günstigeren Konditionen an Gründer und Gründerinnen weitervermietet werden. Gefragt sind frische Ideen und frequenzbringende Konzepte, egal ob im Bereich Handel, Gastronomie, Dienstleistung oder Kultur.

Beine in einer Fußgängerzone

Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht:

Allgemeine Informationen zum Sofortprogramm Innenstadt

Das Land NRW hat im Sommer vergangenen Jahres das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020“ ausgerufen. Über das Förderprogramm werden Landesmittel in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um Städte und Gemeinden zu unterstützen, die von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffen sind. Mithilfe des Förderprogramms soll den Kommunen ein rasches, aktives Handeln gegen die coronabedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren ermöglicht werden.

Auch der Stadt Gütersloh stehen Fördermittel des Landes NRW zur Verfügung, die für die Belebung der Gütersloher Innenstadt eingesetzt werden können. Die Stadt Gütersloh verspricht sich dadurch eine Neunutzung und Wiederbelebung leerstehender Ladenlokale in der Innenstadt.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm können Sie dem Internetauftritt des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW entnehmen:
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen

Wie funktioniert der „Verfügungsfonds Anmietung“?

Mithilfe des „Verfügungsfonds Anmietung“ bekommt die Stadt Gütersloh die Möglichkeit, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren, maximal jedoch bis zum 31.12.2023, neue Nutzungen in leerstehenden oder konkret von Leerstand bedrohten Ladenlokalen zu etablieren. Dabei bezieht sich der Verfügungsfonds auf Immobilien mit leerstehenden Ladenlokalen mit einer förderfähigen Mietfläche von maximal 300 qm. Voraussetzung ist, dass sich die Immobilien, bei denen die Stadt eine Zwischennutzung in Betracht zieht, in den zentralen Einkaufslagen der Innenstadt (Konzentrationsbereich) befinden. Immobilien in Randbereichen des Konzentrationsbereichs können nach Prüfung des Einzelfalls ebenfalls berücksichtigt werden.

Karte des Konzentrationsbereichs Innenstadt.
Karte des Konzentrationsbereichs Innenstadt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen in der Innenstadt und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren (maximal bis zum 31.12.2023). Im Einzelfall können noch belegte Ladenlokale mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden. Ziel ist es, dass nach dieser Zeit zwischen den neuen Mietern und Vermietern ein direktes Mietverhältnis entsteht.

Günstige Mieten dank einer zweistufigen Mietreduktion

Erste Mietreduktion durch Eigentümer: Die Basis des „Verfügungsfonds Anmietung“ ist eine erste Mietreduktion durch die Vermietenden, die der Stadt Gütersloh einen Mietrabatt in Höhe von 30 % auf die ursprüngliche Miete (Altmiete) gewähren. Sollte das Ladenlokal zuvor durch die Vermieter und Vermieterinnen selbst genutzt worden sein, wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Wert herangezogen. Die Stadt Gütersloh fungiert damit als Zwischenmieterin und mietet die Immobilie zu einem reduzierten Preis von max. 70 % der Ursprungsmiete an.

Zweite Mietreduktion durch Fördermittel: Die Stadt Gütersloh vereinbart daraufhin einen Untermietvertrag mit den neuen Mietern. Deren Miete beläuft sich auf 20 % der Altmiete bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die verbleibende Differenz zwischen der neuen Gesamtmiete und des Mietanteils der neuen Mieter wird zu 10 % von der Stadt Gütersloh und zu 90% durch Fördermittel des Landes NRW erbracht. Die Berechnung der anteiligen Mietkosten ist in dem nachfolgenden Schema übersichtlich dargestellt:

Schema Mietreduktion.
Berechnungshilfe Mietreduktion.

Win-win-Situation für alle Beteiligten

Insbesondere junge Unternehmen und Start-ups können sich oftmals keine Räumlichkeiten in zentralen Lagen leisten, da die Preisvorstellungen der Immobilieneigentümer zumeist nicht mit ihren Vorstellungen und Möglichkeiten übereinstimmen. Mithilfe der Fördermittel des „Verfügungsfonds Anmietung“ kann diese Mietpreisbarriere für einen gewissen Zeitraum überwunden werden, sodass alle Beteiligten davon profitieren:

Durch die Vermietung der Ladenlokale zu einer reduzierten Miete wird ein kompletter Mietausfall für die Eigentümer sowie ein möglicher Trading-Down-Effekt verhindert. Die Stadt kann dank der Weitervermietung den anhaltenden und neu auftretenden Leerstand verhindern. Zudem ist es im Sinne der Stadt, die Innenstadt durch neue attraktive Konzepte zu beleben. Zu guter Letzt bekommen die Mietinteressenten dank der Subventionierung der Mietkosten die einmalige Gelegenheit, ihre Wunschimmobilie in zentraler Lage zu günstigen Startkonditionen anzumieten. Auf diese Weise können sie ihre Geschäftsidee sowie den Standort für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren (maximal bis zum 31.12.2023) erproben und bekommen die Chance ihre Idee bzw. ihr Unternehmen in der Innenstadt zu etablieren.

Ich habe eine tolle (Geschäfts)Idee! – Wie kann ich mich auf ein Ladenlokal bewerben?

Bewerbungen können ab sofort und jederzeit eingereicht werden. Ein Gremium entscheidet anhand festgelegter Kriterien, wer mit seinen Konzepten in welche Leerstände passen könnte. Das Gremium besteht aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadtverwaltung sowie den Bereichen Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung, Handel und Gastronomie.

Möglich sind auch Kombinationen von Anbietern mit ähnlicher Branche oder Hintergrund. So können sich auch Menschen bewerben, die wenig Flächenbedarf haben (z.B. zwischen 50 und 100qm), aber trotzdem einen Standort in guter Lage nutzen möchten. Für die Inanspruchnahme der subventionierten Miete im Rahmen des Förderprogramms sollte der Flächenbedarf 300qm nicht übersteigen.

So einfach funktioniert die Bewerbung:

  1. Bewerbungsformular zur Miete downloaden
  2. Anlage zur Miete downloaden
  3. Beide Formulare vollständig ausfüllen (mit ggf. weiteren Anhängen, z.B. Kalkulationen)
  4. ALLE Unterlagen per E-Mail schicken an: TWlfcncptgtd

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne per E-Mail an die rechtsstehende Ansprechpartnerin.

Mir gehört ein Laden und dieser ist nicht vermietet! – Was kann ich tun?

Alle Eigentümer und Eigentümmerinnen mit leerstehenden Ladenlokalen in der zentralen Einkaufslage der Gütersloher Innenstadt (Konzentrationsbereich) sind herzlich dazu eingeladen, am Förderprogramm teilzunehmen. Die conceptGT übernimmt gerne die Vermittlung zwischen ihnen, der Stadt Gütersloh und den Mietinteressenten und steht für weitere Fragen zur Verfügung.

Bei Interesse nutzen Sie bitte das Anmeldeformular für Eigentümer und Eigentümerinnen sowie das entsprechende Anlageformular. So bekunden Sie unverbindlich Ihr Interesse und bleiben informiert. Schicken Sie die vollständig ausgefüllten Formulare sowie ggf. weitere relevante Anhänge (z.B. alter Mietvertrag, Exposé usw.) bitte per E-Mail an TWlfcncptgtd

Die Auswahl der zu fördernden Mietkonzepte trifft ein Gremium aus Stadtverwaltung sowie den Bereichen Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung, Handel und Gastronomie. Sofern Sie vielleicht schon jemanden kennen sollten, der als Nutzer für das Förderprogramm in Frage kommt, können Sie darauf gerne in ihrem Formular hinweisen. Interessenten sollten dann zusätzlich das Bewerbungsformular für Mieter und Mieterinnen und das entsprechende Anlageformular (s. oben) ausfüllen und einsenden.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne per E-Mail an die rechtsstehende Ansprechpartnerin.

Voraussetzungen / Ablauf des Verfahrens

Wer und welche Ideen sind förderfähig?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen.

Zuwendungsfähig sind alle Projekte, die mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:

  • Das Projekt ist publikumswirksam und frequenzbringend
  • Das Projekt stärkt die Angebotsstruktur in der Innenstadt
  • Das Projekt trägt sich wirtschaftlich selbst und ist wirtschaftlich gesichert
  • Das Projekt stärkt die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt
  • Das Projekt stärkt in seinem Angebot den Einzelhandelsstandort
  • Das Projekt verfolgt einen neuen, innovativen Ansatz bzw. eine sehr kreative Geschäftsidee

Frequenzbringende Angebote können zum Beispiel sein:

  • Einzelhandels-Startups und Gastronomie-Start-ups
  • Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • neue Angebote von Lieferservices/Verteilstationen
  • Showrooms des regionalen Online-Handels
  • kulturwirtschaftliche Nutzungen
  • bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen etc.)
  • Bildungsangebote und Kinderbetreuung
  • Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (zum Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen)
  • Temporäre Popup-Stores

Informationen zum Antragsverfahren

Zur Bewerbung füllen Sie bitte die entsprechenden Bewerbungs- bzw. Anmeldeformulare für Mieter und Mieterinnen bzw. Eigentümer und Eigentümerinnen sowie zusätzlich das Anlagenformular vollständig aus und schicken es ggf. mit weiteren Anhängen per E-Mail an TWlfcncptgtd.

Folgende Dokumente stehen im Download-Bereich zur Verfügung:

  • Bewerbungsformular für Mieter und Mieterinnen
  • Anlage für Meiter und Mieterinnen
  • Anmeldeformular für Eigentümer und Eigentümerinnen
  • Anlage für Eigentümer und Eigentümerinnen
  • Hinweise zum Datenschutz gem. EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.

Die conceptGT, vertreten durch Frau Wiegmann-Cardinal, prüft in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung, ob das jeweilige Vorhaben formal förderfähig ist. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang. Eine Ablehnung wird begründet und es wird ggf. zur Nachbesserung aufgefordert.

Förderfähige Maßnahmen werden dem Entscheidungsgremium vorgelegt. Das Entscheidungsgremium tagt bedarfsabhängig.

Entscheidungsgremium

Im Entscheidungsgremium vertreten sind:

  • zwei Mitglieder des Verwaltungsvorstands der Stadt Gütersloh

jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter:

  • der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Immobilien & Stadtentwicklung GT (conceptGT)
  • der Gütersloh Marketing GmbH
  • des Einzelhandelsverbandes Gütersloh
  • der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • der Gastronomie (DEHOGA)
  • des Vereins ISG Mittlere Berliner Straße e.V.

Teilen erwünscht: Wenn Sie jemanden aus Ihrem Netzwerk kennen, der diese Chance auch nutzen sollte, sagen Sie es gerne weiter!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung durch das „Sofortprogramm Innenstadt – Verfügungsfonds Anmietung“ der Stadt Gütersloh.

Dieses Projekt wird gefördert durch:

Landesinitiative Zukunft Innenstadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
 
 
 
 

Anschrift

Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

Kontakt und Informationen

T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
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