Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren
Im Jahr 2020 wurde aus der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“ angesichts Corona-bedingter Schließungen, insbesondere im Handel und in der Gastronomie, das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ geboren: Neben 100 Millionen Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen hierfür zur Verfügung stellte, sind wir neue Förderwege abseits der betretenen Pfade zusammen mit den Städten und Gemeinden gegangen.
An diese positiven Erfahrungen anschließend und angesichts der unverändert in Teilen herausfordernden Lage für Innenstädte und Ortszentren startet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Landesinitiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ einen neuen Programmaufruf.
Über das Förderprogramm leistet das Land den Kommunen finanzielle Unterstützung, um zum einen Maßnahmen gegen Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie vorzunehmen. Zum anderen sollen mithilfe des Förderprogramms Prozesse zur strategischen Weiterentwicklung der Innenstädte befördert werden. Denn die Folgen von beispielsweise Pandemien beschleunigen häufig strukturelle Veränderungen, die sich bereits in den Jahren zuvor abzeichneten.
Die Stadt Gütersloh hat sich deshalb im Jahr 2023 erfolgreich um Fördermittel aus dem Förderangebot „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ beworben. Für den Umsetzungszeitraum bis Ende 2027 werden die folgenden Fördergegenstände vom Land bezuschusst:
- Verfügungsfonds Anmietungen
- Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien
- Anstoß eines Zentrenmanagements
- Schaffung von Innenstadtqualitäten
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördergegenständen finden Sie auf der rechten Seite.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm können Sie dem Internetauftritt des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW entnehmen:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen