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Straßenreinigung und Winterdienst

Was übernimmt die Stadt, wo und wie müssen Anlieger selbst reinigen?

Aufgabenteilung bei der Reinigung

Die Aufgaben der Straßenreinigung in Gütersloh umfasst folgende Bereiche:

- maschinelle Fahrbahnreinigung
- Radwegereinigung
- Reinigung der Fußgängerzone
- Wildkrautentfernung
- Laubentsorgung
- Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen

Gesteuert werden die Einsätze vom Fachbereich Stadtreinigung in der Goethestraße.
Aber nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes werden von der städtischen Straßenreinigung betreut. Für die Reinigung bzw. den Winterdienst auf allen Gehwegen sind die Anlieger selbst verantwortlich. Auch die Pflicht zur Reinigung der Straßen von geringerer Verkehrsbedeutung ist auf die Anlieger übertragen.
In der Gütersloher Straßenreinigungssatzung ist detailliert festgelegt, welche Straßen von der Stadtreinigung und welche von den jeweiligen Anliegern zu reinigen sind. Das gilt auch für den Winterdienst.
Genaue Infos hierzu gibt es telefonisch unter 05241 82-2420.

Regeln für Straßenreinigung und Winterdienst

Hier die wichtigsten Regeln wenn Straßenreinigung und / oder Winterdienst auf die Anlieger übertragen wurden:
- Straßen- und Gehwegreinigung mindestens 1x pro Woche.
- Kehricht gehört in die Restmülltonne, nicht in Gräben oder Straßenrinnen.
- Schnee ist auf Gehwegen auf ca. 1,50 m Breite zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist 
   der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger
   gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar ist.
- Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder
  sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt:
      a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch den Einsatz 
           von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, 
     b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder  
          -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
- nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und
   feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen