Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor geplantem Trautermin bei uns erfolgen und ist grundsätzlich sechs Monate gültig – das bedeutet, nachdem der Standesbeamte festgestellt hat, dass kein Ehehindernis besteht , können die Brautleute innerhalb der sechs Monate, nach der Anmeldung, heiraten. Der Trautermin wird verbindlich schriftlich bestätigt.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich. Trotzdem können weiterhin ein oder zwei Personen als Trauzeugen benannt werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit dem 1. Oktober 2017 ebenfalls die Ehe schließen.
Da sich die persönlichen Verhältnisse der Verlobten (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.) von Fall zu Fall unterscheiden, ist es sinnvoll vor Anmeldung der Eheschließung ein Beratungsgespräch mit dem Standesbeamten zu führen. Hier kann dann insbesondere geklärt werden, welche Unterlagen für die Anmeldung vorliegen müssen. Eine Auflistung von notwendigen Unterlagen finden Sie rechts unter "Benötigte Unterlagen".
Bei Fragen rund um das Thema Anmeldung zur Eheschließung steht Ihnen das Standesamt zur Verfügung:
Standesamt
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh
Telefon +49 5241 / 82-3191
Fax +49 5241 / 82-3536