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Elternbeiträge

Für die Benutzungen von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege oder in der offenen Ganztagsbetreuung werden monatlich Elternbeiträge erhoben. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offener Ganztagsschule in der Stadt Gütersloh in der jeweils gültigen Fassung. Die Elternbeiträge dienen zusammen mit Landesmitteln und Eigenmitteln der Träger der Betriebskostenfinanzierung dieser Einrichtungen.

Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach Einteilung der Betreuungsplätze nach Kindesalter (U3 oder Ü3 Betreuung) nach Umfang der Betreuung (15 Wochenstunden, 25 Wochenstunden, 35 Wochenstunden oder 45 Wochenstunden) und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Laut Satzung der Stadt Gütersloh erfolgt eine interpolare Berechnung der Beiträge (siehe Berechnungsbeispiel in „Informationen zum Elternbeitrag“), um eine faire Festsetzung zu gewährleisten. Der Beitrag für das Mittagessen ist in diesen Beträgen nicht enthalten, sondern wird zuzüglich erhoben.

Die Eltern haben dem Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern ihre Einkommensverhältnisse schriftlich anzugeben und nachzuweisen, damit ermittelt werden kann, welche Einkommensstufe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist. Auf den nachstehenden Vordruck „Verbindliche Erklärung“ sowie die „Informationen zum Elternbeitrag“ wird verwiesen.

Um die Berechnung der Elternbeiträge transparenter zu gestalten, ist ab sofort unser
Elternbeitragsrechner online. Dieser Beitragsrechner kann von Ihnen genutzt werden, um zu prüfen, welches Kind von Ihnen beitragspflichtig und wie hoch der Elternbeitrag ist. Die Ergebnisse stellen keine endgültigen Ergebnisse dar. Die Erstellung der Bescheide erfolgt weiterhin vom Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern.