Abwassergebühren 2024

Der Transport, die Reinigung des Abwassers, der Bau und die Unterhaltung von Kanälen sind zeitaufwendig und kosten Geld. Zur Deckung dieser Kosten erheben wir Gebühren auf Grundlage des kommunalen Abgabenrechts. Die Gebühren dürfen nur zweckgebunden eingesetzt und Überschüsse dabei nicht erwirtschaftet werden. Aus diesem Grund werden die Gebühren jährlich auf Grundlage der erwarteten Kosten neu ermittelt.

Münzen

Die Abwassergebühren unterteilen sich in die Schmutz- und die Niederschlagswassergebühren. Zahlungspflichtig ist jeweils der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte, dessen Grundstück einen Anschluss an die Entwässerung besitzt.
Maßgeblich für die Berechnung der individuellen Gebührenhöhe ist bei der Schmutzwassergebühr die Menge Frischwasser, die aus der öffentlichen oder privaten Wasserversorgung bezogen wurde. Hierzu werden in der Regel die Ablesungen der Frischwasserzähler herangezogen. Wird Frischwasser zum Beispiel für die Gartenbewässerung oder zum Tränken von Vieh genutzt, so kann dieses bei der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Menge von einem weiteren Wasserzähler gemessen wird. Der Wasserzähler ist mittels dieses Formulars anzumelden.

Bei gewerblichen und industriellen Abwässern, die stark verschmutzt sind, wird ein zusätzlicher Verschmutzungszuschlag erhoben.

Bei der Niederschlagswassergebühr wird die bebaute und befestigte Fläche berücksichtigt, von der die Niederschläge in das städtische Abwassernetz gelangen können. Die Quadratmeterzahl wird hierbei auf volle Quadratmeter abgerundet. Bei versickerungsfähig hergestellten Befestigungen und bei Dachbegrünungen werden jeweils nur 30 % der Fläche angerechnet. Auch bei Rückhaltung, Gründächern oder einer Regenwassernutzungsanlage ist ein Abschlag bei der Niederschlagswassergebühr möglich. Änderungen bei den Entwässerungsflächen können Sie uns mit dem Erhebungsbogen Niederschlagswasser mitteilen.

Schmutzwassergebühr (ab 01.01.2024):

  • Abwasseranschluss bis einschließlich 1984 hergestellt: 2,84 €/m³
  • Abwasseranschluss nach 1984 hergestellt: 2,85 €/m³
  • Verschmutzungszuschlag je nach Verschmutzungsgrad: 0,02 €/m² bzw. 0,05 €/m³

Niederschlagswassergebühr (ab 01.01.2024):

  • 0,67 €/m²

Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (ab 01.01.2023):

  • Abwasser aus abflusslosen Gruben: 25,00 €/m³
  • Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen: 32,00 €/m³
 
 
 

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